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Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben & Pflichten einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter bemerkt, dass seine Kollegen Sicherheitsvorgaben missachten und kann das schnell an jemanden weitergeben, ohne dass er Vorgesetzte einschalten muss. Genau hier kommt der Sicherheitsbeauftragte ins Spiel. In diesem Artikel erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter übernimmt und wie Sie von seiner Expertise in Ihrem Betrieb profitieren können – für ein sichereres Arbeitsumfeld für alle.

Drei Erwachsene mit Schutzhelm stehen in einem Lager und sprechen miteinander. Symbolbild für Sicherheitsbeauftragter

Kurzübersicht:

Ein Sicherheitsbeauftragter hat folgende Aufgaben im Unternehmen:

  1. Erkennen von sicherheitstechnischen Mängel und Unfallgefahren
  2. Mitwirkung bei Betriebsbegehungen und Unfallanalysen
  3. Ansprechen von sicherheitswidrigem Verhalten
  4. Kommunikation von Gefahren und Mängeln an Führungskräfte
  5. Unterstützung des Arbeitgebers bei Arbeitsschutzmaßnahmen
  6. Vorbildfunktion im sicheren Verhalten

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten basieren auf § 20 DGUV Vorschrift 1.

Laut DGUV Vorschrift 1 übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter (kurz: Sibe) grundlegende Aufgaben, die den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren unterstützen. Welche Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter im Detail erfüllt, hängt von den betrieblichen Verhältnissen und seiner eigenen Person ab: von  seinem Charakter, seinem Arbeitspensum, dem Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten  und nicht zuletzt seiner Ausbildung.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Vorschrift 1

Um seiner Hauptaufgabe nachzukommen, den Unternehmer im Arbeitsschutz zu unterstützen, können Im Detail viele kleinere und größere Aufgaben auf Sicherheitsbeauftragte zukommen. Welche? Das lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Diese Auflistung von Aufgaben, die Sicherheitsbeauftragte wahrnehmen können, ist eine Zusammenstellung aus Vorschriften, Regeln, Merkblättern und Erfahrungen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss andererseits auch nicht komplett abgearbeitet werden.

1. Sicherheitstechnische Mängel und Unfallgefahren erkennen

Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, Vorgesetzte und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen, sinnvollerweise auf solche, von denen er annehmen muss, dass sie noch nicht bekannt sind. Er muss also über die bekannten Gefahren gut informiert sein.

Praxistipp: Sicherheitsbeauftragte brauchen Zugang zu Gefährdungsbeurteilungen!

Sicherheitsbeauftragte orientieren sich bei ihrer Arbeit in der Regel an den Gefährdungsbeurteilungen. Sie sollten deshalb unkompliziert Zugriff darauf haben sowie über Änderungen und Ergänzungen schnell informiert werden. Idealerweise werden sie auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen eingebunden.

2. An Betriebsbegehungen und Unfallanalysen teilnehmen

Der Sicherheitsbeauftragte wird von sich aus keine gezielten Betriebsbegehungen durchführen: Er ist vor Ort und hat sein Arbeitsumfeld unmittelbar vor Augen. Findet aber in seinem Aufgabenbereich eine Betriebsbegehung statt, so sollte er immer Gelegenheit haben, daran teilzunehmen. Ähnliches gilt, wenn Unfälle und Berufskrankheiten untersucht werden.

3. Ansprechen von sicherheitswidrigem Verhalten

Den Mitarbeitern in seinem Aufgabenbereich begegnet der Sicherheitsbeauftragte als Kollege unter Kollegen. Das Verhältnis ist geprägt von gegenseitigem Kennen und Vertrauen: Jeder weiß, dass der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis hat. So kann man, ohne gleich disziplinarische Folgen androhen zu müssen, offen über Missstände und Fehlverhalten reden. Sieht der Sicherheitsbeauftragte z.B., dass ein Kollege den nötigen Gehörschutz nicht trägt, kann er einfach sagen: „Tu die Stöpsel rein!“ und meist ist die Sache dann erledigt.

4. Kommunikation von Gefahren und Mängeln an Führungskräfte

Umgekehrt kann er Anregungen und Hinweise der Kollegen sammeln und nach oben kommunizieren, was sich manche Beschäftigte nicht trauen. Der Sicherheitsbeauftragte hat also die Aufgabe, vor Ort immer als Berater und Helfer in Sachen Arbeitsschutz zur Verfügung zu stehen.

5. Unterstützung des Arbeitgebers bei Arbeitsschutzmaßnahmen

Der Sicherheitsbeauftragte vor Ort wird meist der Erste sein, der sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz erkennt, und kann so auch als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. Oft wird das aber außerhalb seiner Möglichkeiten und Kompetenzen liegen. Dann informiert er seine Vorgesetzten und gibt diesen so Gelegenheit, ohne Zeitverlust zu reagieren.

6. Vorbildfunktion im sicheren Verhalten

Ein zentraler Bestandteil der Aufgaben ist die Vorbildwirkung im Arbeitsalltag, z.B.:

  • Einhalten von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen
  • Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Aktives Vorleben von sicherheitsgerechtem Verhalten

Wichtiger Hinweis: rechtliche Verantwortung des Sibe

Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis. Deshalb haften sie weder zivil- noch strafrechtlich. Die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz liegt beim Unternehmer.

Die folgende Infografik fasst diese möglichen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten in einer Übersicht zusammen:

Auflistung der Aufgaben Sicherheitsbeauftragter

Übersicht und Zusammenfassung über die Sicherheitsbeauftragter Aufgaben.

Praxis: Was macht ein Sicherheitsbeauftragter konkret im Alltag?

Die beschriebenen Aufgaben zeigen die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen. Wie sich diese Aufgaben konkret im Arbeitsalltag widerspiegeln, zeigt die folgende Übersicht.

  • Ein Sicherheitsbeauftragter entdeckt eine Stolperstelle in der Produktion und meldet diese an die zuständige Führungskraft.
  • Ein Mitarbeiter bemerkt, dass ein Notausgang verstellt ist. Der Sicherheitsbeauftragte spricht ihn darauf an und informiert die verantwortlichen Kollegen, damit die Gefährdung umgehend beseitigt wird. In der nächsten Unterweisung weist er zusätzlich alle Kolleginnen und Kollegen nochmals auf die Bedeutung freier Rettungswege hin – ein typisches Zusammenspiel seiner Aufgaben als Beobachter, Kommunikator und Multiplikator im Arbeitsschutz
  • Bei einer Begehung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt er eigene Beobachtungen ein.
  • Nach einem Beinaheunfall schildert er den Ablauf und unterstützt bei der Ursachenanalyse.
  • Er erinnert Kolleginnen und Kollegen im Alltag an sicheres Verhalten, z. B. beim Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen („Tu die Stöpsel rein!“)

Sicherheitsbeauftragte sind nah an den Beschäftigten und tragen entscheidend dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.

Unterschied Sicherheitsbeauftragter vs. Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen beide Aufgaben im Arbeitsschutz – ihre Rollen unterscheiden sich jedoch deutlich.

Sicherheitsbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit
unterstützt im Arbeitsalltag beim Arbeitsschutz berät den Arbeitgeber fachlich und systematisch
keine Weisungsbefugnis ebenfalls keine Weisungsbefugnis
„normaler“ Mitarbeiter mit ehrenamtlicher Zusatzfunktion speziell ausgebildete Fachkraft
direkt im Arbeitsbereich tätig übergeordnet im gesamten Unternehmen tätig
Fokus auf Beobachtung und Ansprache Fokus auf Analyse, Beratung und Organisation

Die Aufgaben überschneiden sich nicht, sondern ergänzen sich: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt das tiefe Fachwissen und berät/unterstützt unternehmensweit. Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet den betrieblichen Alltag aus erster Reihe, erkennt schnell konkrete Mängel und vermittelt kollegennah. Beide arbeiten häufig zusammen, z.B. bei Betriebsbegehungen oder konkreten Maßnahmenumsetzungen.

Wie die vielen Aufgaben erfolgreich wahrnehmen? Zwei Tipps für Sicherheitsbeauftragte

Tipp 1: Vernetzung

Gerade in kleinen Betrieben stellt der fehlende Austausch ein großes Problem dar, so dass Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben schlechter wahrnehmen können. Oft gibt es hier nur einen Sicherheitsbeauftragten. Wichtig ist, die Sicherheitsbeauftragtensichtbar“ zu machen, damit die Belegschaft ihr unterstützendes Angebot auch wirklich nutzt.

Die Vernetzung der Sicherheitsbeauftragten mit den Führungskräften sollte durch regelmäßige Gespräche gestärkt werden. Die Vertreter der Sicherheitsbeauftragten sollten auch an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilnehmen.

Tipp 2: Kommunikative Fähigkeiten ausbauen

Kommunikation ist das Wichtigste, ja eigentlich das einzige Werkzeug, über das Sicherheitsbeauftragte verfügen, um Ihren Aufgaben im betrieblichen Alltag und im Verhältnis zu den Kolleginnen und Kollegen nachzukommen: Sie motivieren Kolleginnen und Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten und sprechen auch bei Führungskräften sicherheitsrelevante Themen an.

Die folgende Tabelle zeigt verschiedene Akteure des Arbeitsschutzes im Betrieb und die Kommunikation zwischen ihnen und dem Sicherheitsbeauftragten.

Sibe: Kommunikation mit wem? Sibe: Kommunikation über was?
andere Mitarbeiter Hinweise zu und offenes Ohr für Gefahren und Schutzmaßnahmen
Vorgesetzte Mängel melden, Verbesserungsvorschläge
Arbeitsschutzausschuss Austausch und Abstimmung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit Situation vor Ort, Beratung, Schulung

Um so wichtiger ist es, den Sicherheitsbeauftragten das Rüstzeug für eine überzeugende Gesprächsführung zu vermitteln. Deshalb sollte das Thema „Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte“ nicht nur in der Grundqualifizierung während der Ausbildung, sondern auch in Fortbildungsmodulen eine wichtige Rolle spielen.

Pflichten des Unternehmers bei den Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Ein Sicherheitsbeauftragter kann seinen Aufgaben nur wirksam nachkommen, wenn der Unternehmer ihn unterstützt. § 20 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer deshalb dazu,

  • den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen,
  • Sicherheitsbeauftragten wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht zu benachteiligen,
  • Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Quellen:

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“

Autor*innen: Kurt Kropp (Dr. rer. nat. Kurt Kropp ist Chemiker und war bis Ende 2017 Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Heute ist er als Autor und Herausgeber tätig und trainiert für HRP Heinze Beschäftigte und Führungskräfte der Wirtschaft im verhaltensorientierten Arbeitsschutz.), WEKA Redaktion

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