Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb
Nicht nur die Betroffenen selbst können durch einen Arbeitsunfall eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erleiden. Auch Zeugen solcher Ereignisse können schwer traumatisiert und in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden. Ob solche Langzeitfolgen entstehen, hängt wesentlich von den ersten Minuten und Stunden nach dem Ereignis ab. Anschließend kann das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung weiterhelfen.
Zuletzt aktualisiert am: 30. April 2026

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu beurteilen, welche Gefährdungen durch Ereignisse mit Traumapotenzial bestehen und wie sie sich auf ein vertretbares Maß reduzieren lassen. Daraus können z.B. ein Notfallplan und ein Betreuungskonzept resultieren. Beides kann vorab sicherstellen, dass Betroffene im Falle eines potenziell traumatisierenden Ereignisses eine schnelle und wirksame Betreuung erhalten. Auf diese Primärprävention stützt sich dann die Sekundärprävention nach einem Ereignis.
Maßnahmen der Sekundärprävention
Die unmittelbare Betreuung und Unterstützung nach potenziell traumatisierenden Ereignissen ist die Sekundärprävention. Sie umfasst im Wesentlichen die unmittelbare Betreuung von Betroffenen, die stabilisierend wirken und eine Verschlimmerung der psychischen Verfassung verhindern soll:
- Wer psychologische Erstbetreuung leisten will, sollte sich den Betroffenen kurz mit seinem Namen vorstellen und erklären, dass man unterstützen will.
- Oft ist es hilfreich, Betroffene nach ihrem Namen zu fragen und sie häufiger damit anzusprechen.
- Die Person ist aus dem Gefahrenbereich an einen sicheren Ort zu bringen. Das kann z.B. ein Büroraum sein. Über den Aufenthaltsort sind die Vorgesetzten zu informieren.
- Für die Erfüllung der dringendsten Bedürfnisse der betroffenen Person (z.B. Essen, Kleidung, Wasser) ist zu sorgen.
- Ersthelfende sollen kein Gespräch über den Unfallhergang oder die Gefühle der betroffenen Person beginnen.
- Wenn die betroffene Person über den Vorfall sprechen möchte, kann die ersthelfende Person dies tun. Dabei sollte sie kurze, einfache Sätze benutzen und ggf. Fragen zum Unfallhergang beantworten.
- Auf reizbares Verhalten, Rückzug und Stimmungsschwankungen reagieren Ersthelfende verständnisvoll.
- Betroffene werden nicht allein gelassen, auch wenn sie dies wünschen. Gegebenenfalls können Ersthelfende den Abstand vergrößern, ohne dabei den Sichtkontakt aufzugeben.
Betroffene sollten nicht allein den Betrieb verlassen. Im besten Fall werden sie von Angehörigen abgeholt und von diesen weiter psychosozial betreut.
Weitere Betreuung und Früherkennung von PTBS
In der Regel klingen die ersten Reaktionen auf das Ereignis nach einigen Tagen von selbst wieder ab. Einige Betroffene entwickeln jedoch Symptome einer PTBS. Dies sind im Wesentlichen:
- Wiedererleben des Erlebnisses durch Flashbacks, Albträume und ständige sich aufdrängende Erinnerungen
- Vermeidungsverhalten, z.B. von Gefühlen und Situationen, sozialer Rückzug
- Denken und Stimmung werden negativ
- Übererregung, z.B. in Verbindung mit Schlaflosigkeit, Schreckhaftigkeit, Reizbarkeit, Panikattacken
- starke Stressreaktionen unter Belastung
Ob eine Untersuchung und Behandlung erforderlich ist, kann neben der Symptomatik auch durch die Schwere des Ereignisses entschieden werden. So sollte z.B. nach körperlichen Übergriffen oder Unfällen stets eine psychische Abklärung erfolgen. Dies kann z.B. durch das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. Hier erhalten Betroffene durch Psychotherapeuten in probatorischen Sitzungen eine schnelle Abklärung und gegebenenfalls weiterführende Unterstützung.
Weitere Informationen bietet die DGUV-Publikation FBGIB-009 „Betriebliche psychologische Erstbetreuung nach traumatischen Ereignissen“.