Ein Brandschutzbeauftragter ist die zentrale Ansprechperson für alle Fragen des Brandschutzes im Betrieb und Schnittstelle zwischen der öffentlichen Feuerwehr und dem Betrieb.
Dafür ist ein Brandschutzbeauftragter zuständig
Grundsätzlich hat der Brandschutzbeauftragte in seinem Zuständigkeitsbereich dafür zu sorgen, dass jegliche Gefahren durch Brände, Explosionen oder Unfälle vermieden werden. Seine Funktion ist eine beratende; so hat er beispielsweise den Arbeitgeber, aber auch die Arbeitnehmer in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten.
Ebenfalls gehört die Kontrolle der Einhaltung beschlossener Brandschutzmaßnahmen zu seinen Hauptaufgaben. Dazu gehören auch die genaue Dokumentation von festgestellten Mängeln sowie die monatliche Erstellung eines Brandschutzberichts und die Erstellung eines Jahresabschlussberichts. Bei Mängeln und Problemstellen schreitet der Brandschutzbeauftragte ebenfalls beratend ein und wirkt bei der Erarbeitung möglicher Alternativen und Verbesserungen mit.
Auch die Aufstellung der Brandschutzordnung sowie von Notfall-und Rettungsplänen gehört zu seinen Aufgaben. Nehmen Mitarbeiter besondere Aufgaben im Brandschutz wahr, eignet sich der Brandschutzbeauftragte zur Schulung und Unterweisung.
Qualifikation und Ausbildung
Gemäß Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03 wird für Brandschutzbeauftragte folgende Ausbildung vorausgesetzt:
- ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Brandschutz oder
- eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder
- eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (mindestens 60 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten) und Bestehen einer Abschlussprüfung
- eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und die oben genannte Abschlussprüfung