25.03.2020

Die Brandschutzbegehung richtig durchführen

Mit der Pflicht zur Beauftragung geeigneter Personen mit dem betrieblichen Brandschutz hat der Arbeitgeber weitere Pflichten auferlegt bekommen, dazu gehört auch, dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen stattfinden. Die Sicherheitsfachkraft kann entweder in der Verantwortungsübertragung selbst dafür zuständig sein oder den Brandschutzbeauftragten damit betrauen.

Flur mit Feuerlöscher

Grundlage der Brandschutzbegehung ist das Arbeitsschutzgesetz, nach dessen § 10 Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Brände zu bekämpfen und um Beschäftigte und sonstige im Betrieb anwesende Personen zu evakuieren.

Diese Maßnahmen müssen natürlich die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen. Ein großer Chemiekonzern geht beispielsweise ganz anders an mögliche Brände im Unternehmen heran als der 4-Mann Malerbetrieb. Das ist auch gut und richtig so.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch die Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und der Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Auch hier müssen Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten und zu den bestehenden Gefahren stehen.

Ersthelfer und Betriebshelfer als Selbsthilfekräfte

Ersthelfer oder Betriebshelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten und sind auch überall dort gefragt, wo keiner  benannt wurde. Sie können und sollen erste Maßnahmen zur Schadensbekämpfung oder Schadensbegrenzung durchführen.

Damit alle Beteiligten sicher und möglichst ungehindert agieren können, braucht es regelmäßige Brandschutzbegehungen. Werden dabei technische Mängel an Brandschutzeinrichtungen erkannt, müssen diese beseitigt werden.

Dokumentationsanforderungen

Neben wöchentlichen Kontrollgängen durch den Betrieb sollten Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragter mindestens einmal jährlich eine große Brandschutzbegehung durchführen.

Für die wöchentlichen Brandschutzbegehungen ist in der Regel kein ausführlicher Begehungsbericht erforderlich. Wenn es nichts zu beanstanden gibt, reicht es völlig aus, dieses schöne Ergebnis sowie das Datum der Brandschutzbegehung zu notieren.

Treten dagegen Situationen auf, die Risiken bergen bzw. Mängel erkennen lassen, ist ein entsprechendes Protokoll wichtig.

Beispiele:

  • Ein Mitarbeiter wurde beim Rauchen in einer Rauchverbotszone ertappt und erhält eine erneute mündliche Unterweisung. Der Sachverhalt, der Name des Mitarbeiters und die Maßnahme Unterweisung werden festgehalten.
  • Eine Brandschutztüre ist mit einem Keil festgestellt: Der Keil wird entfernt, die Feuerschutztüre zusätzlich mit einem Hinweisaufkleber versehen.
  • Ein Handfeuerlöscher ist nicht mehr plombiert: Der Feuerlöscher wird durch einen plombierten ersetzt, der nicht plombierte zur Prüfung vorgestellt.
  • Ein Fluchtweg ist durch eine Gitterbox verstellt worden: Die Gitterbox wird unverzüglich entfernt, der Bereichsverantwortliche informiert.
  • Eine Installationsfirma hat ein Loch von 200 mm Durchmesser in eine feuerbeständige Wand gebohrt. Nachdem eine Wasserleitung hindurchgelegt wurde, muss eine Fachfirma die Brandschutzfunktion der Wand wieder herstellen.

In der Praxis hat es sich bewährt, solche Daten in ein DIN-A6-Notizbuch einzutragen, das beim Gang durch den Betrieb jederzeit griffbereit in der Tasche sein sollte. Vollgeschriebene Bücher sollten Sie, ähnlich wie Verbandbücher, mindestens fünf Jahre über den letzten Eintrag hinaus aufheben.

Tipps und Tricks für die Brandschutzbegehung

Besichtigen Sie die Gebäude immer von oben nach unten, das gibt Ihren Notizen immer die gleiche Laufrichtung.

Führen Sie Gespräche: Welche Beobachtungen haben der Werksschutz, die Sicherheitsbeauftragten und Bereichsverantwortlichen in der letzten Woche gemacht, die für Sie interessant sein könnten?

Achten Sie auf neue Gesichter: Sprechen Sie mit Mitarbeitern von Fremdfirmen (besonders, wenn diese Heißarbeiten durchführen), stellen Sie sich neuen Mitarbeitern vor und erklären diesen Ihr Aufgabengebiet.

Sehen Sie sich Ihr Objekt immer so an, als wenn Sie zum ersten Mal Bestandsaufnahme aus brandschutztechnischer Sicht machen.

Wenn Sie Feuerschutzabschlüsse per Handschalter auslösen/zufallen lassen können, ohne die Produktion zu unterbrechen, dann tun Sie dies.

Achten Sie nebenbei auch auf die im Betrieb gesprochenen Sprachen! Wenn Mitarbeiter nicht oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, prüfen Sie notfalls mithilfe eines Dolmetschers, ob den Personen das richtige Verhalten im Betrieb bekannt ist.

Gehen Sie NIEMALS davon aus, dass ein Fluchtweg einschließlich aller Türen und Tore im Verlauf begehbar ist – prüfen Sie es jedes Mal erneut!

Inhalte der Brandschutzbegehung

Im Rahmen der Brandschutzbegehung sollten Sie primär die folgenden Punkte kontrollieren:

  1. Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
  2. Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
  3. Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
  4. Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken

Diese vier Punkte werden im Folgenden genauer erklärt.

Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege

  • Die Breite und die Beschaffenheit der Fluchtwege müssen den Anforderungen nach der Bauordnung entsprechen.
  • Ebenso dürfen keine leicht brenn- bzw. entflammbaren Gegenstände etc. in den Fluren gelagert werden.
  • Türen und Tore sollen leichtgängig und nicht auf- bzw. zugekeilt sein, Brandschutztüren müssen ihre Funktion erfüllen können.

Die Fluchtwegbeleuchtungen müssen auch noch zu erkennen sein, wenn die Beleuchtung ausfällt; hier können neben einer Sicherheitsbeleuchtung noch zwei weitere Kennzeichnungsverfahren angewendet werden:

  • Ist die Fluchtwegkennzeichnung mit beleuchteten Piktogrammen ausgestattet, sollten Sie kontrollieren, ob diese noch funktionieren.
  • Verfügt der Betrieb über Fluchtwegbeschilderungen mit nachleuchtenden Piktogrammen, so muss sichergestellt sein, dass die vom Hersteller vorgegebenen Aufladezeiten eingehalten werden. In der Regel müssen die Piktogramme täglich mindestens zwei Stunden durch die eingeschaltete Raumbeleuchtung oder natürliches Licht aufgeladen werden.

Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse

Anhand eines Fragenkatalogs lässt sich leicht feststellen, ob die Türen in Ordnung sind. Dazu gehören:

  • die Prüfung des Türblatts auf Unversehrtheit,
  • die Funktionsfähigkeit und der ordentliche Sitz der Dichtungen
  • die Bündigkeit des Türstocks
  • die Funktionsfähigkeit hinsichtlich des Schließens und Öffnens

Einmal monatlich müssen überwachte Feststellanlagen mittels Kenngröße, also Prüfrauch, ausgelöst werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind zu dokumentieren. Es bietet sich an, diese erweiterte Prüfung auch im Rahmen eines der Wochendurchgänge durchzuführen.

Überwachte Brandschutzrolltore werden sinngemäß genauso geprüft: Sie müssen nach Auslösung zügig und sicher schließen.

Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen

Überall, wo es ein Hinweisschild auf eine Feuerlöscheinrichtung gibt, sollte auch eine solche anzutreffen sein. In der Regel sind dies Feuerlöscher.

Diese dürfen nicht für andere Zwecke missbraucht werden und sollten im Ursprungszustand sein, d.h. verplombt und mit aktuellem Prüfdatum versehen.

Wandhydranten sollten Sie zu Ihrer Entlastung im Rahmen der Wartung verplomben lassen. Dann müssen Sie im Regelfall nur die Plombe prüfen, erst bei fehlender Plombe führen Sie eine Sichtkontrolle auf sichtbare Schäden und Vollzähligkeit durch.

Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken

Taster für Handdruckknopfmelder zur Alarmierung der Feuerwehr, Notabschaltungstaster z.B. für Lüftungsanlagen und Handauslösetaster für Löschanlagen müssen Mitarbeiter jederzeit sofort erkennen und ohne Hindernisse betätigen können. Sie sollten hier Hinweisschilder installieren lassen, weil Ihnen in einem großen Betrieb sonst unter Umständen gar nicht auffällt, dass der zweckmäßige Jackenaufhänger eigentlich ein Handdruckknopfmelder ist.

Tasten Sie auch immer vorsichtig in eine Ecke der Glasscheibe, ob diese auch wirklich vorhanden ist. Auch einige Abdeckscheiben sollten Sie für solche Fälle in Ihrem Handvorrat haben.

Wenn eine solche Scheibe eingeschlagen und von einem Betriebshandwerker ersetzt wurde, dann prüfen Sie im Zweifelsfall, ob die richtige Scheibe eingesetzt wurde. Von böswilligen Alarmierungen genervte Schulhausmeister haben das Glas auch schon ab und an durch Polycarbonat (CD-Werkstoff) ersetzt.

Häufigkeit und Kontrolle

Wenn Sie das Sicherheitsnetz Ihrer Begehungen noch enger legen wollen, dann gibt es auch hier eine einfache und bewährte Methode: Koordinieren Sie Ihre Begehungstermine mit den Begehungen, die Sie die Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfer in ihren kleineren Zuständigkeitsbereichen machen lassen. Dadurch erreichen Sie Begehungen im Abstand von maximal zwei Tagen.

In Betriebsbereichen, in denen Umbauarbeiten vor sich gehen, sollten Sie bei Heißarbeiten möglichst mindestens einmal arbeitstäglich einen Kontrollgang durchführen. Falls im Betrieb eine Wärmebildkamera vorhanden ist, dann sollte diese auch zur Nachkontrolle nach dem Ende der Heißarbeiten eingesetzt werden.

Autor*in: Georg Spangardt