17.09.2021

HOAI-Leistungsphasen der einzelnen Leistungsbilder für Architekten und Ingenieure

HOAI-Leistungsphasen und Leistungsbilder sind Teile der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs. Jedes Leistungsbild besteht aus mehreren Leistungsphasen, die am Bauablauf orientiert sind. Jeder Leistungsphase ist ein bestimmter Anteil des Gesamthonorars zugeordnet. Verschaffen Sie sich jetzt mithilfe von Tabellen den Überblick über alle Leistungsbilder, die in der HOAI geregelt sind, und die jeweiligen Leistungsphasen.

Leistungsphasen der Leistungsbilder nach HOAI

Leistungsphasen und Leistungsbilder sind gemäß HOAI Teile der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist die Grundlage für die Vergütung von Leistungen der Architekten und Ingenieure und regelt, wie deren Honorare in Deutschland zu berechnen sind.

Die Gesamtleistung eines Architekten bzw. Ingenieurs wird in der HOAI in verschiedene Leistungsbilder untergliedert, die bei einem Bauprojekt für eine ordnungsgemäße Durchführung erbracht werden müssen.

Leistungsphasen nach HOAI

HOAI-Leistungsphasen sind Teile der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs. Für die Leistungsbilder der Objektplanung und der Fachplanung sind folgende neun Leistungsphasen definiert:

  • LP 1: Grundlagenermittlung
  • LP 2: Vorplanung
  • LP 3: Entwurfsplanung
  • LP 4: Genehmigungsplanung
  • LP 5: Ausführungsplanung (beim Hochbau auch Werkplanung genannt)
  • LP 6: Vorbereitung der Vergabe
  • LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • LP 8: Objektüberwachung
  • LP 9: Objektbetreuung

Im Folgenden finden Sie zu allen Leistungsbildern, die in der HOAI geregelt sind, eine Übersicht der jeweiligen HOAI-Leistungsphasen in Tabellenform.

In jeder Tabelle werden Grundleistungen, Besondere Leistungen und Prozentsatz des Honorars abgebildet.

Mit der HOAI 2021 wurden keine Änderungen an den HOAI-Tabellen der Leistungsbilder mit Leistungsphasen vorgenommen.

Bewertung der Leistungsphasen der Objektplanung: Schnellübersicht

Zu den Leistungsbildern der Objektplanung gehören Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.

In der nachfolgenden Tabelle ist ein Schnellüberblick über die Bewertung der Leistungsphasen der Objektplanung dargestellt:

Leistungsphase Leistungsbilder Objektplanung
Gebäude (§ 34) Innenräume (§ 34) Freianlagen (§ 39) Ingenieurbauwerke (§ 43) Verkehrsanlagen (§ 47)
LPH 1 Grundlagenermittlung 2 % 2 % 3 % 2 % 2 %
LPH 2 Vorplanung 7 % 7 % 10 % 20 % 20 %
LPH 3 Entwurfsplanung 15 % 15 % 16 % 25 % 25 %
LPH 4 Genehmigungsplanung 3 % 2 % 4 % 8 % 8 %
LPH 5 Ausführungsplanung 25 % 30 % 25 % 15 % 15 %
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe 10 % 7 % 7 % 10 % 10 %
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % 3 % 3 % 4 % 4 %
LPH 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 32 % 32 % 30 % 15 % 15 %
LPH 9 Objektbetreuung 2 % 2 % 2 % 1 % 1 %

Bewertung der Leistungsphasen der Fachplanung: Schnellübersicht

Zu den Leistungsbildern der Fachplanung zählen die Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung:

Leistungsphase Leistungsbilder Fachplanung
Tragwerksplanung (§ 51) Technische Ausrüstung (§ 55)
LPH 1 Grundlagenermittlung 3 % 2 %
LPH 2 Vorplanung 10 % 9 %
LPH 3 Entwurfsplanung 15 % 17 %
LPH 4 Genehmigungsplanung 30 % 2 %
LPH 5 Ausführungsplanung 40 % 22 %
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe 2 % 7 %
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 5 %
LPH 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 35 %
LPH 9 Objektbetreuung 1 %

Leistungsbilder nach HOAI

Folgende Leistungsbilder mit Leistungsphasen nach HOAI werden als Tabelle dargestellt:

  • Leistungsbild Gebäude und Innenräume
  • Leistungsbild Freianlagen
  • Leistungsbild Ingenieurbauwerke
  • Leistungsbild Verkehrsanlagen
  • Leistungsbild Tragwerksplanung
  • Leistungsbild Technische Ausrüstung

HOAI-Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Grundleistungen Prozentsatz des Honorars Besondere Leistungen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
a)   Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers

b)   Ortsbesichtigung

c)   Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

d)   Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

e)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

2 % bei Gebäuden

 

2 % bei Innenräumen

  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a)   Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

b)   Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte

c)   Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts

d)   Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)

e)   Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

f)   Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

g)   Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

h)   Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs

i)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

7 % bei Gebäuden

 

7 % bei Innenräumen

  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplans
  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen,
  • die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.B.:

– Präsentationsmodelle

– perspektivische Darstellungen

– bewegte Darstellung/Animation

– Farb- und Materialcollagen

– digitales Geländemodell

  • 3-D- oder 4-D-Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling – BIM)
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplans
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Fall von Abweichungen von der Bauordnung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a)   Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B.

bei Gebäuden im Maßstab 1 : 100,

bei Innenräumen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 20

b)   Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

c)   Objektbeschreibung

d)   Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

e)   Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung

f)   Fortschreiben des Terminplans

g)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

15 % bei Gebäuden

 

15 % bei Innenräumen

    • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
    • Wirtschaftlichkeitsberechnung
    • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)   Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Einreichen der Vorlagen

c)   Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

3 % bei Gebäuden

 

2 % bei Innenräumen

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)   Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

b)   Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei

Gebäuden im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1,

bei Innenräumen im Maßstab 1 : 20 bis 1 : 1

c)   Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

d)   Fortschreiben des Terminplans

e)   Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung

f)   Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

25 % bei Gebäuden

 

30 % bei Innenräumen

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung x)
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (z.B. Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

 

x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
a)   Aufstellen eines Vergabeterminplans

b)   Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c)   Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

d)   Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse

e)   Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

f)   Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

10 % bei Gebäuden

 

7 % bei Innenräumen

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung x)
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

x) Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
a)    Koordinieren der Vergaben der Fachplaner

b)   Einholen von Angeboten

c)    Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

d)   Führen von Bietergesprächen

e)   Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

f)     Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche

g)    Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung

h)   Mitwirken bei der Auftragserteilung

4 % bei Gebäuden

 

3 % bei Innenräumen

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel x)
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen

 

x) Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a)    Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

b)   Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

c)    Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

d)   Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

e)   Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch)

f)     gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

g)    Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen

h)   Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

i)     Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

j)     Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276

k)    Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

l)     Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

m)  systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

n)   Übergabe des Objekts

o)   Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

p)   Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

32 % bei Gebäuden

 

32 % bei Innenräumen

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplans
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
a)    Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b)   Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c)    Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

2 % bei Gebäuden

 

2 % bei Innenräumen

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und
  • Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
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HOAI-Leistungsbild Freianlagen

Grundleistungen Prozentsatz des Honorars Besondere Leistungen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
a)    Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen

b)   Ortsbesichtigung

c)    Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

d)   Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

e)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

3 %
  • Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
  • Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
  • Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
  • Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a)    Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

b)   Abstimmen der Zielvorstellungen

c)    Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem

d)   Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel

e)   der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,

f)     der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,

g)    der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,

h)   Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,

i)      Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

j)     Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf

k)    Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

l)      Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse

10 %
  • Umweltfolgenabschätzung
  • Bestandsaufnahme, Vermessung
  • Fotodokumentationen
  • Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
  • Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a)    Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage  der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen

b)   Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c)    Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden

d)   Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere

e)   zur Bepflanzung,

f)     zu Materialien und Ausstattungen,

g)    zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,

h)   zum terminlichen Ablauf

i)      Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

j)     Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung

k)    Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

 

l)      Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse

16 %
    • Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
    • Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
    • Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
    • Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
    • Mieter- oder Nutzerbefragungen
    • Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
    • Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
    • Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
    • Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
    • Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
    • Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
    • Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
    • Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)    Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Einreichen der Vorlagen

c)    Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

4 %
  • Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
  • Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
  • Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
  • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
  • Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
  • Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
  • Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)    Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

b)   Erstellen von Plänen oder Beschreibungen,  je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50

c)    Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   Darstellen der Freianlagen mit den für  die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere

e)   zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,

f)     zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,

g)    zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,

h)   zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen

i)      Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf

j)     Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung

25 %
  • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
  • Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
a)    Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen

b)   Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung

c)    Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten

d)   Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse

e)   Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

f)     Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

g)    Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

7 %
  • Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
  • Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
a)    Einholen von Angeboten

b)   Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

c)    Führen von Bietergesprächen

d)   Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

e)   Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

f)     Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

g)    Mitwirken bei der Auftragserteilung

3 %
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a)    Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

b)   Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen

c)    Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

d)   Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse

e)   Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses

f)     Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen

g)    Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen

h)   Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

i)      Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

j)     Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

k)    Übergabe des Objekts

l)      Überwachen der Beseitigung der bei  der Abnahme festgestellten Mängel

m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

n)   Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen

o)   Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

p)   Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

q)   Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

30 %
  • Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
  • fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
  • Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
  • Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
a)    Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b)   Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c)    Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

2 %
  • Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • Überwachen von Wartungsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

HOAI-Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Grundleistungen Prozentsatz des Honorars Besondere Leistungen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
a)    Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers

b)   Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf

c)    Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

e)   Ortsbesichtigung

f)     Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

2 %
  • Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
Leistungsphase 2: Vorplanung
a)    Analysieren der Grundlagen

b)   Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter

c)    Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit

d)   Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten

e)   Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

f)     Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen

g)    Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung

h)   Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen

i)      Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen

j)     Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

k)    Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

20 %
  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
a)    Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen

b)   Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c)    fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern

d)   Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung

e)   Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen

f)     Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten

g)    Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

h)   Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit

i)      Bauzeiten- und Kostenplan

j)     Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

25 %
  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)    Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c)    Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   Abstimmen mit Behörden

e)   Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen

f)     Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien

5 %
  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)    Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung

b)   Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben

c)    Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

d)   Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung

15 %
  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • Koordination des Gesamtprojekts
  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
  • Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe
a)    Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen

c)    Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

d)   Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

e)   Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse

f)     Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

g)    Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

13%
  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe
a)    Einholen von Angeboten

b)   Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels

c)    Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken

d)   Führen von Bietergesprächen

e)   Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

f)     Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

g)    Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

h)   Mitwirken bei der Auftragserteilung

4 %
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Leistungsphase 8: Bauoberleitung
a)    Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe

b)   Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

c)    Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen

d)   Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme

e)   Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

f)     Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

g)    Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

h)   Übergabe des Objekts

i)      Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche

j)     Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften

15 %
  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
  • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
  • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
  • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
  • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
  • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
  • Dokumentation des Bauablaufs
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
a)    Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b)   Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c)    Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

1 %
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

HOAI-Leistungsbild Verkehrsanlagen

Grundleistungen Prozentsatz des Honorars Besondere Leistungen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
a)    Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers

b)   Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf

c)    Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   Ortsbesichtigung

e)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

2 % ·    Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen

·    Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte

Leistungsphase 2: Vorplanung
a)    Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten

b)   Analysieren der Grundlagen

c)    Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter

d)   Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit

e)   Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

f)     Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten

g)    Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen

h)   Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen

i)      Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung

j)     Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen

k)    Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen

l)      Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren

m) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

n)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren

20 % ·    Erstellen von Leitungsbestandsplänen

·    Untersuchungen zur Nachhaltigkeit

·    Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

·    Wirtschaftlichkeitsprüfung

·    Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
a)    Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen

b)   Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen

c)    Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern

e)   Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung

f)     Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen

g)    Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten

h)   Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

i)      Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken

j)     Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden

k)    Rechnerische Festlegung des Objekts

l)      Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte

m) Nachweis der Lichtraumprofile

n)   Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit

o)   Bauzeiten- und Kostenplan

p)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

25 % ·    Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

·    Detaillierte signaltechnische Berechnung

·    Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen

·    Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)

·    Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)    Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c)    Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   Abstimmen mit Behörden

e)   Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen

f)     Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien

8 % ·    Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)    Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung

b)   Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben

c)    Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

d)   Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung

15 % ·    Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung

·    Koordination des Gesamtprojekts

·    Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen

Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe
a)    Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen

c)    Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

d)   Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

e)   Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse

f)     Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

g)    Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

10 % ·    detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe
a)    Einholen von Angeboten

b)   Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel

c)    Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken

d)   Führen von Bietergesprächen

e)   Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

f)     Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

g)    Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

h)   Mitwirken bei der Auftragserteilung

4 % ·    Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Leistungsphase 8: Bauoberleitung
a)    Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe

b)   Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

c)    Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen

d)   Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme

e)   Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

f)     Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

g)    Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

h)   Übergabe des Objekts

i)      Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche

j)     Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften

15 % ·    Kostenkontrolle

·    Prüfen von Nachträgen

·    Erstellen eines Bauwerksbuchs

·    Erstellen von Bestandsplänen

·    Örtliche Bauüberwachung:

·    Plausibilitätsprüfung der Absteckung

·    Überwachen der Ausführung der Bauleistungen

·    Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)

·    Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers

·    Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen

·    Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen

·    Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

·    Dokumentation des Bauablaufs

·    Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße

·    Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

·    Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen

·    Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme

·    Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

·    Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

Leistungsphase 9: Objektbetreuung
a)    Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b)   Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c)    Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

1 % ·    Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

HOAI-Leistungsbild Tragwerksplanung

Grundleistungen Prozentsatz des Honorars Besondere Leistungen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
a)    Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

b)   Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten

c)    Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

3 %
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
a)    Analysieren der Grundlagen

b)   Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit

c)    Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart

d)   Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

e)   Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung

f)     Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

10 %
  • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
  • Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
  • Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile
  • Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a)    Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung

b)   Überschlägige statische Berechnung und Bemessung

c)    Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel

d)   Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau

e)   Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht

f)     Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

g)    Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung

h)   Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

i)      Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

15 %
  • Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile
  • Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung
  • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails
  • Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird
  • Nachweise der Erdbebensicherung
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)    Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen

b)   Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen

c)    Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners

d)   Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung

e)   Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle

f)     Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne

30 %
  • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
  • Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen
  • Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen
  • Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)
  • Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
  • Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)    Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen

b)   Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners

c)    Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)

d)   Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung

e)   Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle

40 %
  • Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau
  • Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten
  • Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau
  • Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
a)    Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners

b)   Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau

c)    Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks

2 %
  • Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners [1]
  • Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners
  • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks
  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten
  • Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten
  • Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
  • Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen
  • Betontechnologische Beratung
  • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
Leistungsphase 9: Dokumentation und Objektbetreuung
  • Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen

[1] diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase

HOAI-Leistungsbild Technische Ausrüstung

Grundleistungen Prozentsatz des Honorars Besondere Leistungen
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
a)    Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

b)   Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung

c)    Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

2 %
  • Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
  • Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
  • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
  • Durchführen von Verbrauchsmessungen
  • Endoskopische Untersuchungen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a)    Analysieren der Grundlagen

b)   Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten

c)    Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf

d)   Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes  für jede Anlage

e)   Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen

f)     Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur

g)    Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung

h)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

9 %
  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
  • Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a)    Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf

b)   Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

c)    Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen

d)   Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen

e)   Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen

f)     Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen

g)    Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)

h)   Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit

i)      Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung

j)     Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

k)    Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

17 %
  • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
  • Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Berechnung von Lebenszykluskosten
  • Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
  • Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
  • Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
  • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
a)    Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden

b)   Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

2 %
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
a)    Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung

b)   Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern

c)    Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

d)   Fortschreibung des Terminplans

e)   Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen

f)     Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

22 %
  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen)
  • Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
  • Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
  • Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
a)    Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke

c)    Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

d)   Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

e)   Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

f)     Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

7 %
  • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
  • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
a)    Einholen von Angeboten

b)   Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

c)    Führen von Bietergesprächen

d)   Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

e)   Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren

f)     Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

5 %
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a)    Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik

b)   Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

c)    Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)

d)   Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)

e)   Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise

f)     Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

g)    Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise

h)   Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

i)      Kostenfeststellung

j)     Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen

k)    fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung

l)      Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung

n)   Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

o)   Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

p)   Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

35 %
  • Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
  • Werksabnahmen
  • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
  • Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
  • Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
  • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
  • Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
Leistungsphase 9: Objektbetreuung
a)    Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b)   Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c)    Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

1 %
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
  • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches
Autor*in: WEKA Redaktion