07.04.2021

Anlagentechnischer Brandschutz

Feuerlöscher, die CO2 als Löschmittel haben.

Unter den Begriff anlagentechnischer Brandschutz fallen alle technischen Einrichtungen und Anlagen, die im Brandschutz präventiv oder operativ eingesetzt werden.

Dazu zählen Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen wie

Prüfung, Wartung und Instandsetzung

Um im Notfall voll funktions- und einsatzfähige Brandschutzeinrichtungen verwenden zu können, ist es wichtig, die Anlagen regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person überprüfen und warten zu lassen.

Als sachkundig gilt, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zu prüfenden und zu wartenden Einrichtungen und Anlagen besitzt. Außerdem muss ein Sachkundiger mit den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien so weit vertraut sein, dass er den ordnungsgemäßen Zustand der Brandschutzeinrichtungen beurteilen kann.

Bei der Prüfung brandschutztechnischer Anlagen unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Arten:

  • Typprüfung
  • Abnahmeprüfung
  • wiederkehrende Prüfung
Autor*in: WEKA Redaktion

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