Ablehnung eines Antrags auf alternierende Telearbeit nicht mitbestimmungspflichtig
Zwar ist die Einrichtung von Telearbeitsplätzen (Homeoffice) mitbestimmungspflichtig. Das OVG Koblenz sieht aber die Ablehnung von Anträgen auf alternierende Telearbeit nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) nicht als mitbestimmungspflichtig an. Ein Mitbestimmungsrecht könne auch nicht aus der im LPersVG ... mehr