Vertrag
Hauptamt
Gra­tis-Download: Neuer Ärzte-TV (TV-Ärzte/VKA)
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Gratis-Download: Neuer Ärzte-TV (TV-Ärzte/VKA)

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Jahrzehntelang waren alle Angestellten von Bund/Ländern und Gemeinden unter dem Dach des BAT vereint. Im Rahmen des Systemwechsels vom sozialbezogenen BAT zum leistungsbezogenen TVöD oder TV-L ist es jedoch der Ärztevertretung Marburger Bund (MB) gelungen, eigene Tarifverträge für Ärzte im VKA-Bereich und auch im TV-L-Bereich abzuschließen.

Mit diesen Tarifverträgen sind maßgebliche finanzielle Verbesserungen verbunden, und zwar vor allem im neu geschaffenen eigenen Eingruppierungs- und Bezahlungsbereich.

Nachfolgend wird der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern und im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.08.2006 kommentiert.

TVöD und TV-Ärzte/VKA in kommunalen Krankenhäusern

In den Krankenhäusern des öffentlichen und kirchlichen Dienstes, in denen der TVöD angewandt wird, sind drei große Gruppen von Beschäftigten zu finden, für die unterschiedliche tarifliche Regelungen Anwendung finden.

Es sind:

  • Beschäftigte in der Allgemeinen Verwaltung (einschließlich technischen Personals)
  • Beschäftigte im Pflegebereich (Krankenschwestern/Krankenpfleger)
  • Beschäftigte im Heilbereich (Ärzte)

Im Rahmen der Spartenregelung des TVöD finden für diese Beschäftigten der TVöD mit seinem Allgemeinen Teil und dem besonderen Teil für die Sparte Krankenhäuser (BT-K) VKA Anwendung.

Eigene Eingruppierungssystematik

Während TVöD und TV-L für ihre Beschäftigten die Entgeltgruppen 1 bis 15 vorsehen und in der Eingruppierungsregelung bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf die Eingruppierungsvorschriften und die Vergütungsordnung des BAT zurückgreifen, sind in den §§ 15 und 16 TV-Ärzte/VKA völlig eigenständige Eingruppierungsregelungen zu finden.

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