
Rufbereitschaft: Regelung für Pausen bei schneller Einsatzbereitschaft
Pausen sind eine gesetzlich vorgeschriebene und erforderliche Unterbrechung des Arbeitstags. Die Einhaltung der Pausen gewährleistet die dauerhafte Leistungsfähigkeit von Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern. Zahlreiche Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten aber zeitweise im Bereitschaftsdienst, wo die Pausen oft nicht stattfinden. mehr