Nicht jede Tätigkeit ist „wissenschaftliche Hilfstätigkeit“
Hochschulen und Universitäten können befristete Verträge für Studierende nicht bei allen Tätigkeiten ausstellen. Dies ist nur für wissenschaftliche Hilfstätigkeiten rechtmäßig, die das wissenschaftliche Personal in Forschung und Lehre unmittelbar unterstützen, entsprechend dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Sekretariats- und andere ... mehr