Grabpflegekosten nach § 74 SGB XII
Grabpflegekosten, die über den Aufwand für die erste Herrichtung der Grabstätte hinaus anfallen, gehören nicht zu den Bestattungskosten, die nach § 74 SGB XII erstattungspflichtig sind. Übernommen werden nur die Kosten, die mit der Bestattung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. mehr