28.12.2016

Neue Entgeltordnung für die Pflege und Entgelterhöhung im Caritas-Bereich

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas auf Bundesebene hat eine neue Entgeltordnung für die Pflege und eine Entgelterhöhung von 2,35 % ab Januar 2017 auf den Weg gebracht.

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Wie im Online-Dienst zu erfahren war, haben die Mitglieder Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas auf Bundesebene eine neue Entgeltordnung für die Pflegeberufe und eine Entgelterhöhung von 2,35 % ab dem 1. Januar 2017 beschlossen. Die neue Entgeltordnung orientiert sich an der novellierten Eingruppierungssystematik des TVöD. Allerdings ist Voraussetzung hierfür, dass die Regionalkommissionen der Caritas diese Beschlüsse zuvor annehmen.

Während sich der Abschluss für die examinierten Pflegekräfte am Abschluss für den öffentlichen Dienst orientiert, konnten die Mitarbeitervertreter dies für die Pflegehilfskräfte nicht erreichen. Für die Pflegehilfskräfte lägen die Tabellenwerte der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) bis zu 20 % unter den entsprechenden Tabellenwerten des TVöD.

Bereits im Juni hatten sich Mitarbeitervertreter und Dienstgeber auf die Übernahme der prozentualen Erhöhungsschritte nach TVöD geeinigt. Demnach erhielten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst 2,4 % mehr Gehalt zum 1. März 2016. Ab Februar 2017 steigen die Tabellenwerte um weitere 2,35 %. Die Caritas-Regionalkommissionen im Westen haben den ersten Schritt zum 1. Juni 2016 umgesetzt. Im Osten gab es noch keine Einigung.

Die Verhandlungspartner hatten die zweite Erhöhungsstufe von der Einführung einer neuen Entgeltordnung für die AVR der Caritas abhängig gemacht. Zwar sei die neue Entgeltordnung noch nicht vollständig fertiggestellt, doch werde sie im Pflegebereich bereits greifen, wie berichtet wurde.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)