21.12.2016

Gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Das vor wenigen Wochen vom Bundestag beschlossene Bundesteilhabegesetz soll einen Systemwechsel in der Behindertenpolitik einführen. Die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sollen deutlich gestärkt werden. Die Eingliederungshilfe wurde aus der Sozialhilfe herausgenommen und als Leistungsrecht in das SGB IX aufgenommen.

Behinderungen

Drei wesentliche Verbesserungen für behinderte Menschen bringt das Bundesteilhabegesetz:

  1. Es wird nur noch ein Antrag notwendig sein. Bislang waren viele Anträge für die einzelnen Leistungen erforderlich.
  2. Die Einkommen und Vermögen der Ehepartner oder Lebensgefährten werden bei der Ermittlung der Leistungsberechtigung nicht mehr berücksichtigt.
  3. Wegen höherer Freigrenzen beim Vermögen lohnt es sich künftig eher, eine Arbeit aufzunehmen.

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX). Fachleistungen der Eingliederungshilfe (700.000 Behinderte beziehen diese) sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. Der Reha-Antrag soll ausreichen, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten (Leistungen „aus einer Hand“ als Regelfall). Außerdem soll ein Netzwerk aus unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden, um die Betroffenen über Teilhabeleistungen aufzuklären.

Mit einem Budget für Arbeit soll zudem die Teilhabe am Arbeitsleben gestärkt werden. Anstelle von Werkstattleistungen sollen künftig auch Lohnkostenzuschüsse und Unterstützung im Betrieb durch dieses Budget ermöglicht werden. Eingeplant sind dafür 100 Millionen Euro. Erstmals klargestellt wird, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen eine Promotion ermöglicht.

Gestärkt werden sollen auch die Rechte von Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)