01.12.2016

Einfrieren lassen statt Friedhof

So mancher träumt davon, dass der Tod und heute noch unheilbare Krankheiten in nicht so ferner Zukunft überwunden werden. Der Fortschritt nützt aber nichts, wenn die Gebeine schon auf dem Friedhof vermodert sind. Aus diesem Grund wollen sich fortschrittsgläubige Menschen nach ihrem Tod nicht bestatten, sondern einfrieren lassen. Wie funktioniert das?

Gefriertruhe

Nicht bestatten, sondern vitrifizieren

Wer schon mal ein Problem mit seiner heimischen Kühltruhe hatte, weiß wie schnell das Gefriergut verdirbt. Außerdem beschädigen Eiskristalle beim üblichen Einfrieren die Zellen.

Das zu Konservierende lässt sich jedoch auf fast 200 Grad Celsius minus so schnell herunterkühlen, dass keine Eiskristalle entstehen. Die Medizin nutzt dazu flüssigen Stickstoff. Schon jetzt werden Eizellen, Sperma, Eierstock- und Hodengewebe oder Blutkonserven für Jahre konserviert, auch Organe und Gehirne lassen sich so frisch halten. Aber ob dieses Verfahren bei ganzen Körpern funktioniert?

Nach dem Tod ist der Körper sofort zu kühlen, sonst beginnt er sich zu zersetzen. Auf Trockeneis wird er dann zum Beispiel in das Cryonic Institute in Detroit gebracht. Das Blut ist durch eine spezielle Kühlflüssigkeit auszutauschen. Beim Einfrieren verglast nun die Flüssigkeit, das heißt erhärtet, ohne die gefürchteten Eiskristalle zu bilden. Der so präparierte Körper wird nun kopfüber in eine Art Riesenthermoskanne  gestellt, die mit Flüssigstickstoff gefüllt ist. Dort lagert er, bis er hoffentlich irgendwann wieder ins Leben zurückgeholt wird.

In den USA und in Russland haben Menschen die Möglichkeit, auf diese Weise nach ihrem Tod auf ein neues Leben zu warten. In Deutschland ist diese Art der Lagerung von Toten nicht erlaubt, da sie gegen den Friedhofszwang verstößt.

Aufsehen erregte kürzlich der Fall einer 14-Jährigen Krebspatientin, die vor dem Obersten Gericht in Großbritannien erstritt, nach ihrem Tod eingefroren zu werden. Ihre Leiche hat man nun inzwischen in die USA geflogen.

Wichtige Beiträge zum Thema „Friedhof und Bestattung“ mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen und Hinweisen zur Rechtsprechung finden Sie im Werk Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)