25.09.2015

Sternenkinder: Fehl- und Totgeburten

Wer selbst Kinder hat, kann sich vielleicht noch daran erinnern, wie sehr er sich gefreut hat, als er die ersten Lebenszeichen im Bauch der Mutter wahrnehmen konnte. Stirbt das Kind vor der Geburt oder wird es abgetrieben, stellt sich die Frage, was mit seinen sterblichen Überresten wird. Das hängt vor allem davon ab, wie schwer das Kind war.

Friedhof

Ein Ort der Trauer hilft über den Schmerz bei Totgeburten hinweg

Eine junge Frau erwartet ihr erstes Baby und erleidet im dritten Monat plötzlich eine Fehlgeburt. Eine werdende Mutter spürt am Abend plötzlich die Bewegungen ihres Kindes nicht mehr. Es ist gestorben, weil sich die Nabelschnur ums Köpfchen gewickelt hat. Eine Schwangere lässt ihr Kind abtreiben, nachdem sie erfahren hat, dass es sehr schwer behindert auf die Welt käme. Die drei Frauen verbindet ein Gedanke: Ich möchte von meinem Kind Abschied nehmen, es würdig bestatten. Wurden Fehlgeburten unter 500 g früher im Krankenhausmüll zusammen mit den übrigen OP-Resten entsorgt, werden sie heute meist gemeinsam vom Krankenhaus bestattet.

Was sagen die Bestattungsgesetze der Bundesländer?

Kinder, die mit einem Gewicht von über 500 Gramm tot zur Welt kommen, sind in vielen Bundesländern zu bestatten, für leichtere gibt es meist keine Bestattungspflicht, aber ein Bestattungsrecht. Eltern können sie selbst zur letzten Ruhe betten. Totgeborene Babys mit einem Gewicht unter 500 Gramm erhalten auf Wunsch auch einen Namen: Die Sternenkinder können nach § 31 Abs. 3 PStV beim Standesamt registriert werden. Möchten die Eltern ihr Sternenkind nicht selbst bestatten, dann werden sehr früh verstorbene Kinder von der Klinik meist in einer Sammelbestattung beigesetzt.

Eine dankbare Kundschaft für Bestatter

Eine große Hilfe für Eltern sind Bestatter, die sich in der Beisetzung von Fehl- und Totgeburten auskennen. Nicht selten helfen sie auch, sich gegen unwissendes Klinikpersonal durchzusetzen, das die verstorbenen Kleinen nicht herausgeben will. Sie erledigen den lästigen Papierkram und geben Auskunft darüber, wie ein passender Sarg aussehen könnte. Auf manchen Friedhöfen ist nämlich auch in diesen Fällen ein Sarg aus Holz vorgeschrieben. Sie überführen das verstorbene Kind auf Wunsch in die Wohnung der Eltern, damit diese zusammen mit den Angehörigen in Ruhe Abschied nehmen können.

Gilt für Kinder die Bestattungspflicht nicht, können sie im Familiengrab, im Einzelgrab, im Grab von nahen Angehörigen wie Oma und Opa oder an anderen Orten beigesetzt werden. Ist das Kind laut den Bestattungsgesetzen der Länder zu bestatten, gelten die üblichen Regelungen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)