Wer zu spät kommt, darf nicht mit ins Grab
Eine Frau beantragte, die Urne ihrer Mutter in das Reihengrab ihres vor zehn Jahren und vier Monaten verstorbenen Vaters umzubetten. Weil laut Friedhofssatzung die Gesamtnutzungsdauer des Grabs auf 25 Jahre begrenzt und die Mindestruhezeit für die Asche auf 15 Jahre festgelegt war, lehnte die Gemeinde den Antrag ab. Nach erfolglosem Widerspruch ... mehr