Text der aktuellen VOB muss Verbrauchern ausgehändigt werden
Ein im Mai 2016 veröffentlichtes Urteil des OLG Hamburg (5 U 146/10) bestätigt: Schließen Handwerker mit Verbrauchern einen Bauvertrag ab, der die VOB zur Grundlage hat, muss diese dem Verbraucher ausgehändigt werden. Macht das der Handwerker nicht, ist nicht die VOB/B, sondern das BGB Vertragsgrundlage. mehr