
Handwerker haftet auch für Planungsfehler – außer bei Bedenkenanmeldung!
Der Handwerker ist grundsätzlich verpflichtet, Pläne und sonstige Ausführungsunterlagen des Auftraggebers fachlich zu prüfen. Dabei hat er sich an der Frage zu orientieren, ob auf der Basis der Planung der Werkerfolg zu erreichen ist. mehr