Gemeinsames Aufmaß nach VOB einfach erklärt
Nach § 14 Abs. 2 VOB/B sind die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam vorzunehmen. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr durch eine aktuelle Entscheidung (Urteil vom 22.05.2003 – VII ZR 143/02 – IBR 2003, 347) geklärt, was unter “möglichst” zu verstehen ist. Im VOB/B-Vertrag kann der Auftragnehmer ... mehr