10.06.2016

Risikoverteilung beim Detail-Pauschalpreisvertrag

  Vorschrift § 2 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/B Bevor es um die Risikoverteilung im Einzelnen geht, muss der Unterschied zwischen einem Detail- und einem Global-Pauschalpreisvertrag noch einmal in Erinnerung gerufen werden: Beim Detail-Pauschalpreisvertrag wird der Bauvertrag maßgeblich auf Basis einer detaillierten Leistungsbeschreibung (LV und/oder Pläne) abgeschlossen. Diese stammt im Regelfall – […]

 

Vorschrift

  • § 2 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/B

Bevor es um die Risikoverteilung im Einzelnen geht, muss der Unterschied zwischen einem Detail- und einem Global-Pauschalpreisvertrag noch einmal in Erinnerung gerufen werden:

  • Beim Detail-Pauschalpreisvertrag wird der Bauvertrag maßgeblich auf Basis einer detaillierten Leistungsbeschreibung (LV und/oder Pläne) abgeschlossen. Diese stammt im Regelfall – aber nicht zwingend – vom Auftraggeber. Dem Vertrag liegt also eine detaillierte Beschreibung der auszuführenden Bauleistungen zugrunde.
  • Anders beim Global-Pauschalpreisvertrag, hier liegt dem Vertrag gerade kein detailliertes Leistungsverzeichnis bzw. keine sonst detaillierte Planung zugrunde, sondern in der Regel eine funktionale Leistungsbeschreibung. Dort definiert der Auftraggeber seine Anforderungen an das zu erstellende Bauwerk. Dieses soll bestimmte Eigenschaften erfüllen, z.B. die vollflächige Überwachung mit Brandmeldern. Der genaue Weg dorthin (d.h. eine detaillierte Planung) wird dem Auftragnehmer dabei nicht vorgegeben. Der Auftragnehmer erbringt die Planungsleistungen im Wesentlichen selbst.
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In der Baupraxis wird zwischen den beiden Vertragstypen häufig nicht ausreichend differenziert. Deshalb kommt es insbesondere im Hinblick auf Detail-Pauschalverträge immer wieder zu maßgeblichen Irrtümern bei der Risikoverteilung. Dazu im Einzelnen:

Mengen(ermittlungs)risiko

Detail-Pauschalpreisverträge kommen üblicherweise wie folgt zustande:

Beispiel

Der Auftraggeber übersendet …

Autor*in: Markus Fiedler (Rechtsanwalt Markus Fiedler. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Partner der Sozietät Dieckert.Tätigkeitsschwerpunkte: Gestaltung von Ingenieur- und Bauverträgen, baubegleitende Rechtsberatung, Vertretung vor Gericht. Referent von baurechtlichen Schulungen tätig. Herausgeber der Werke "BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer" und "Praxishandbuch Bauleitung und Objektüberwachung".)