Dürfen Bildschirme in notwendigen Treppenräumen und Fluren installiert werden?
Das „Ausstatten“ von Flucht- und Rettungswegen mit „brennbaren Stoffen“, unabhängig von der Brandlastgröße, weicht zunächst einmal von geltendem Recht ab. Auch Monitore in Treppenräumen und Fluren sind zunächst einmal nichts anderes als: Brandlast. Gibt es einen Weg, den Sie als Brandschutzbeauftragter zwischen gesetzlichen ... mehr