07.04.2021

Orientierende Untersuchung

Hände halten junge Pflanze

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung definiert die orientierende Untersuchung als:

„Örtliche Untersuchungen, insbesondere Messungen, auf der Grundlage der Ergebnisse der Erfassung zum Zweck der Feststellung, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes besteht.“

Die orientierende Untersuchung einer Grundstücksfläche ist im Gegensatz zur historischen Erkundung eine technische Erkundung, bei der chemisch-physikalische Untersuchungsmethoden zur Anwendung kommen.

Vorgehensweise bei der orientierenden Untersuchung

Bevor mit der orientierenden Untersuchung begonnen wird, muss zunächst der „gedankliche Fahrplan“ der Untersuchungen festgelegt werden. Ein wesentliches Kriterium für das Vorgehen bei der orientierenden Untersuchung ist dabei die Gefahrenbeurteilung, die nach der BBodSchV durch folgende Wirkungspfade charakterisiert wird: Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser. Dabei kann es vorkommen, dass beispielsweise Teilflächen innerhalb eines potenziellen Wirkungspfads (beispielsweise Boden – Mensch) als anderer Wirkungspfad (Boden – Nutzpflanze oder Boden – Grundwasser) vorkommen oder umgekehrt. Bei der orientierenden Untersuchung wird dabei jeder einzelne Wirkungspfad nach einem entsprechenden Schema untersucht.

1. Auswertung der Voruntersuchungen

In der Regel wird die orientierende Untersuchung erst dann durchgeführt, wenn aufgrund von Flächenerhebungen, Ergebnissen historischer Erkundungen oder Zufallsfunden im Zuge von Baumaßnahmen Altlasten vermutet werden. Je genauer die Ergebnisse der Voruntersuchungen (Flächenerhebungen und historische Erkundungen) sind, desto präziser kann die orientierende Untersuchung durchgeführt werden. Bei Zufallsfunden ist es manchmal kostengünstiger, direkt am vermeintlichen Schadensort die Herkunft zu verfolgen.

Die räumliche Zuweisung von Verdachtsflächen ist hierfür von wesentlicher Bedeutung. Dabei ist zu unterscheiden, ob man von einer gleichmäßigen oder ungleichmäßigen Schadstoffverteilung ausgehen muss.

2. Erstellung des Untersuchungskonzepts bzw. der Probenahmestrategie

Ein gutes und schlüssiges Untersuchungskonzept ist der Schlüssel für eine erfolgreiche orientierende Untersuchung. Dieses Konzept enthält alle projektrelevanten Informationen über das geplante Ziel sowie Art und Umfang (gegliedert nach Wirkungspfaden) der zu tätigenden Untersuchungen. Die Probenahmestrategie für die Bodenuntersuchung sollte auf einer begründeten Auswahl der Untersuchungsflächen basieren. Auf diesen muss die jeweilige Anordnung der Probenahmepunkte in horizontaler und vertikaler Richtung des zu untersuchenden Bodenkörpers sinnvoll festgelegt sein.

3. Aufschlussverfahren

Bei der Wahl des geeigneten Bodenaufschlussverfahrens gibt es mehrere Möglichkeiten. Für oberflächennahe Beprobungen (Wirkungspfad Boden – Mensch) kann eine Handsondierung mittels Bohrstock oder eine Probenahme per Spaten ausreichend sein. Das am meisten verwendete Aufschlussverfahren ist jedoch die Kleinbohrung.

Die Probenahme ist für die spätere analytische Bewertung von entscheidender Bedeutung: Die Prüfwerte, welche letztendlich das Ergebnis der orientierenden Untersuchung bestimmen, stehen in direktem Zusammenhang mit der Probenahme.

In der Praxis ist es nicht immer möglich, ausreichend Probenmaterial zu entnehmen. Für chemische Untersuchungen reicht oft eine geringere Menge aus, eine Verringerung des Probenmaterials bedeutet aber gleichzeitig die Einschränkung der Repräsentativität.

Bodenluftproben: Einige meist organische Altlastenschadstoffe (LCKW, BTX etc.) kommen außer im Boden häufig in der Bodenluft vor. Da diese Chemikalien sehr flüchtig sind und deshalb aus Bodenproben relativ schnell ausgasen, ist eine Entnahme von Bodenluftproben oft zweckmäßiger.

Wasserprobenahme: Erfolgt die Erkundung bis in die wassergesättigte Bodenschicht, so ist auch das angetroffene Stau- oder Grundwasser auf die relevanten Schadstoffe zu beproben. Die Beprobung des Grundwassers geht über die eigentliche bodenkundliche Arbeit hinaus.

Autor*in: WEKA Redaktion

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