10.03.2022

Bauartzulassung

Gefahrstoffe

Bauartzulassung bezeichnet die behördlich geprüfte Zulassung einer Gefahrgutverpackung. Dabei werden Konstruktion und Beschaffenheit eines Musters nach den jeweils geltenden Vorschriften gründlich überprüft, sodass anschließend nicht jede einzelne Verpackung separat zugelassen werden muss.

Für den Straßentransport regelt das ADR in Teil 6 die Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks. Für die Verkehrsträger Schiene, Binnenschifffahrt und See sind es jeweils der Teil 6 von RID, ADN und IMDG-Code.

Wer nimmt die Bauartzulassung vor

Die Zulassungen der Gefahrgutverpackungen werden in Deutschland ausschließlich von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vorgenommen.

Jedes Gefahrgutpackmittel erhält nach Prüfung und Analyse eine UN-Zulassungsnummer mit einem Zulassungsschein, womit die Einsetzbarkeit der Verpackung geregelt wird.

Verpackungen mit UN-Zulassung

Verpackungen mit UN-Zulassung dienen der sicheren Beförderung von gefährlichen Gütern in flüssiger oder fester Form ohne zusätzliche Umverpackung zu Lande, zur See und in der Luft. Diese Behältnisse müssen Stürzen, Quetschungen oder aggressiven Chemikalien widerstehen. Sie werden ebenso auf Dichtheit und die Erfüllung bestimmter Anforderungen an hohe wie auch niedrige Temperaturen geprüft.

Kennzeichnung nach erfolgter Zulassung

Die Kennzeichnung auf der Verpackung gibt an, dass diese einer erfolgreich geprüften Bauart entspricht und die Vorschriften des Teils 6 ADR/RID/ADN/IMDG-Code erfüllt, soweit diese sich auf die Herstellung und nicht auf die Verwendung der Verpackung beziehen. (siehe Abschnitt 6.1.3 ADR/RID/ADN/IMDG-Code)

Die Kennzeichnung besteht aus dem Symbol der Vereinten Nationen für Verpackungen . Dieses darf nur zum Zweck der Bestätigung verwendet werden, dass eine Verpackung den entsprechenden Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.2, 6.3, 6.5 oder 6.6 ADR/RID/ADN/IMDG-Code entspricht.

Für Metallverpackungen, auf denen die Kennzeichnung durch Prägen angebracht wird, dürfen anstelle des Symbols die Buchstaben „UN” verwendet werden.

Autor*in: WEKA Redaktion

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