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Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Betroffene Unternehmen müssen sich auf neue Regelungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und auf mehr Kontrollen der Behörden, die verstärkt gegen Abfallsünder vorgehen sollen, einstellen. Neu geregelt wird das chemische Recycling.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die Recyclingquote für deutsche Siedlungsabfälle stagniert laut dem Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei rund 50 %. Die EU hebt die Recyclingziele für Siedlungsabfälle jedoch kontinuierlich an. So schreibt die Abfallrahmenrichtlinie für das Jahr 2030 eine Recyclingquote von 60 % vor. Für 2035 sind sogar 65 % zu erreichen.

Der Referentenentwurf fordert deshalb von den Unternehmen mehr Anstrengungen, um diese Ziele zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen neue Instrumente zur Abfallvermeidung, eine bessere Sammlung von Wertstoffen und die stärkere Einbindung innovativer Verwertungsverfahren.

Getrennte Sammlung soll Recyclingquoten verbessern

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Verbesserung der getrennten Sammlung, um die Qualität der gesammelten Materialien zu erhöhen.

So sollen Papier, Pappe und Kartonagen getrennt gesammelt und Sammelbehälter besser gekennzeichnet werden, um Fehlwürfe zu vermeiden. Beschäftigte sollen besser geschult werden, damit recycelbare Stoffe nicht im Restabfall landen.

Mehr Möglichkeiten für Behörden, gegen illegale Abfallablagerungen vorzugehen

Kommunen und Umweltbehörden registrieren seit Jahren immer mehr wilde Müllkippen, unerlaubte Ablagerungen und unsachgemäß entsorgte Abfälle. Diese illegale Entsorgung von Abfällen verursacht erhebliche Kosten und kann Böden, Gewässer und Naturflächen beeinträchtigen.

Der Referentenentwurf erweitert die Möglichkeiten von zuständigen Behörden, gegen Verstöße wirksam vorzugehen. So erhalten sie z.B. mehr Möglichkeiten, Daten über Herkunft, Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen auszuwerten. Dadurch können Unstimmigkeiten leichter erkannt und verdächtige Abfallströme gezielter überprüft werden.

In diesem Prozess können Unternehmen verpflichtet werden, nachzuweisen, welche Abfälle in welchen Mengen angefallen sind, wann sie an wen übergeben wurden und wie die Verwertung oder Beseitigung erfolgt ist.

Chemisches Recycling soll seinen Platz in der Abfallhierarchie erhalten

Bisher stand in Deutschland vor allem das mechanische Recycling im Fokus. Dabei werden gesammelte Stoffe sortiert, aufbereitet und erneut als Werkstoff genutzt. Viele Verbundmaterialien oder stark verschmutzte Materialien lassen sich auf diese Weise jedoch nur eingeschränkt verwerten.

Der Gesetzesentwurf integriert deshalb das chemische Recycling in die Abfallhierarchie. Ziel ist es, zusätzliche Verwertungswege für Abfälle zu schaffen, die bislang häufig energetisch genutzt oder verbrannt werden.

Lebensmittelabfälle sollen deutlich reduziert werden

Einen weiteren Schwerpunkt legt der Referentenentwurf auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Die Reform setzt dabei Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie um, die den Mitgliedsstaaten stärkere Anstrengungen zur Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelverluste abverlangt.

Das Ziel: Künftig sollen Programme und Maßnahmen stärker darauf ausgerichtet werden, Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu vermeiden – von der Produktion über Handel und Gastronomie bis hin zu privaten Haushalten.

Der Referentenentwurf führt erstmals verbindliche Zielwerte zur Verringerung von Lebensmittelabfällen ein: So sollen bei Verarbeitung und Herstellung bis 2030 10 % gegenüber 2020 eingespart werden. Bei Einzelhandel, Lebensmittelvertrieb und Gastronomie sind es sogar 30 %.

Den Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes finden Sie hier

 

Autor*in: Martin Buttenmüller

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