25.11.2019

Dürfen Bäckereicafes den ganzen Sonntag Brötchen verkaufen?

Bäckereicafes können sonntags auch über die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten hinaus Brötchen und Brot verkaufen (BGH, Urteil vom 17.10.2019, Az. I ZR 44/19).

Sonntagsverkauf Bäckereicafes

Sonntagsverkauf in Bäckereicafes

Die Beklagte stellt Brot-, Back- und Konditoreiwaren her und vertreibt diese in ihren Filialen in München. Sie veräußerte in zwei Filialen an Sonntagen über einen Zeitraum von jeweils mehr als drei Stunden Brote und unbelegte Brötchen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sah hiergegen einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche und ladenschlussrechtliche Vorschriften.

Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Die Bundesländer haben jeweils ladenschlussrechtlich die Öffnungszeiten von Bäckereien festgelegt. Diese Öffnungszeiten sind in den Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich geregelt.

BGH teilt Rechtsauffassung der Vorinstanzen

Die Vorinstanzen teilten nicht die Klage der Wettbewerbszentrale, was nun auch vom BGH bestätigt wurde. Damit ist der Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereicafes auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig. Es greift in diesen Fällen das Gaststättengesetz, welches die normalen Ladenschlussvorschriften überlagert.

Zur Anwendung des Gaststättenrechts

Bei diesen Filialen handelt es sich um Gaststättengewerbe im Sinn des Gaststättengesetzes, weil die Beklagte dort auch Cafes betreibt, in denen sie Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Anwendung des Gaststättenrechts steht nicht entgegen, dass die Beklagte innerhalb desselben Raums neben einem Cafe eine Bäckerei-Verkaufsstelle betreibt. Desgleichen kommt es nicht darauf an, dass sie die Speisen und Getränke im Cafe zur Selbstbedienung bereitstellt.

Die von der Beklagten im Cafe verabreichten Brötchen und Brote dürfen nach dem Gaststättengesetz außerhalb der gaststättenrechtlichen Sperrzeiten und ohne Bindung an die gesetzlichen Bestimmungen über den Ladenschluss im Straßenverkauf abgegeben werden. Es handelt sich hier um zubereitete Speisen (dürfen als Zubehör auch über die Straße verkauft werden). Wo die Brötchen und Brote gebacken werden ist nicht relevant.

Ergebnis: Sonntagsverkauf in Bäckereicafes zulässig

Das Urteil gilt bundesweit. Gaststättenrecht ist zwar Ländersache, bei der entscheidenden Passage gibt es aber keine Unterschiede.

Quelle: Presseinfo 135/2019 des BGH

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)