12.01.2016

Höhere Anforderungen im Bewachungsgewerbe geplant

Wegen unerfreulicher Vorkommnisse in Flüchtlingsunterkünften will die Bundesregierung die GewO ändern. Angestrebt werden bessere Kontrollen der Zuverlässigkeit und höhere Fachkenntnis des Bewachungspersonals.

Bewachungsgewerbe Anforderungen

Das Bundeswirtschaftsministerium wird in Kürze einen Gesetzentwurf zur Änderung der GewO mit folgenden Inhalten vorlegen:

  • Im Erlaubnisverfahren nach § 34a GewO sind nicht nur Anfragen an das Gewerbezentralregister und das Bundeszentralregister zu richten, sondern auch Anfragen an die Polizei und im Bedarfsfall an die Verfassungsschutzämter.
  • Die Gewerbeämter sollen künftig die Zuverlässigkeit des Bewachungsunternehmers alle drei Jahre prüfen. Hierbei ist ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen.
  • Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen die Gewerbeämter zudem stärker über Gerichtsverfahren gegen Bewacher informieren.
  • Der Bewachungsunternehmer als Gewerbetreibender muss künftig eine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen.
  • Auch im Hinblick auf das Bewachungspersonal sind Änderungen vorgesehen: Es ist daran gedacht, den Katalog von Bewachungsaufgaben, für die eine Sachkundeprüfung erforderlich ist, auszuweiten.
  • Personen, die in leitender Funktion bei Großveranstaltungen oder in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden, sollen künftig die Sachkunde durch Prüfung nachweisen. Hierzu sollen die praxisbezogenen Elemente der Sachkundeprüfung ausgebaut werden.
  • Für den Vollzug der Vorschriften zum Bewachungsgewerbe sind bundesweit einheitliche Regeln angedacht, einschließlich Aufbau eines Bewacherregisters und Einführung eines „Bewacherausweises“.

Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Den Politikern ist die Umsetzung dieser Pläne ein großes Anliegen. Die Länder haben schon Zustimmung signalisiert, weil ihnen die Mängel in der Praxis der Bewachung besonders in den Flüchtlingsunterkünften unter den Nägeln brennen. Die Gewerbeämter müssen sich daher schon bald auf einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand einstellen.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)