05.09.2018

Bund führt eine zentrale Datenbank für Bewacher ein

Entsprechend der Vorgabe von § 34a GewO plant der Bund den Erlass von Rechtsvorschriften bis zum Ende des Jahres, damit ein Bewacherregister errichtet werden kann, in dem bundesweit Daten zu Gewerbetreibenden und ihrem Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst werden.

Datenbank für Bewacher

Mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 04.11.2016 (BGBl. I, Seite 2456) wurde die GewO mit dem Ziel ergänzt, die Rechtsgrundlagen für ein bundesweites Bewachungsregister zu schaffen. Die neuen Vorschriften sehen vor, die Rechtssicherheit beim Vollzug des Bewachungsrechts zu erhöhen.

Gesetzentwurf vom 16. August: Neuerungen

  • Die ab dem 1. Januar 2019 bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewachungsgewerbetreibenden und Wachpersonen mit besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschriebene Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz soll über das Register vorgenommen werden.
  • Die Industrie- und Handelskammern sollen Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen elektronisch zum Abruf im Register bereitstellen.
  • Die neuen Vorschriften zum Bewacherregister werden in einem neuen § 11b GewO gebündelt, der als vollumfängliche Rechtsgrundlage für die Speicherung der für den Vollzug des Bewachungsrechts erforderlichen Daten im Register ausgestaltet wird.
  • Gewerbetreibende sollen künftig ihre Wachpersonen und die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen schnell und unbürokratisch über das Register an- und abmelden können.
  • Als Registerbehörde soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmt werden.
Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)