03.06.2016

Bewachungsrechtliche Vorschriften werden geändert

Strengere Regeln für das Bewachungsgewerbe sollen beschlossen werden.

Bewachungsunternehmen

Bewachungsgewerbe: Das Bundeskabinett hat am 23.03.2016 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden Vorschläge des im November 2015 beschlossenen Eckpunktepapiers zur Verschärfung des Bewachungsrechts und zur Verbesserung des Vollzugs umgesetzt.

  • Bewachungsunternehmer müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und werden regelmäßig alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Dazu sollen die zuständigen Behörden eine polizeiliche Stellungnahme einholen. Zusätzlich kann eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde erfolgen.
  • Auch die Zuverlässigkeit des eingesetzten Bewachungspersonals soll spätestens alle drei Jahre überprüft werden. Bei Personen, die in leitender Funktion mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen eingesetzt werden, ist ein Sachkundenachweis vorzulegen.
  • Bis zum 31.12.2017 soll zudem ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, in dem bundesweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das eingesetzte Bewachungspersonal elektronisch erfasst werden.

Das entsprechende Gesetz dürfte demnächst veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)