10.03.2022

Gedecktes Fahrzeug

Gefahrstoffe

Ein gedecktes Fahrzeug wird in Abschnitt 1.2.1 ADR definiert als ein „Fahrzeug, das geschlossen werden kann“. Damit sind Fahrzeuge mit einem festen kastenförmigen Aufbau (z.B. Kofferaufbau) gemeint, der bei Bedarf geschlossen werden kann.

Auszug Kapitel 7.2 ADR Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken

7.2.1 Sofern in den Abschnitten 7.2.2 bis 7.2.4 nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Versandstücke verladen werden in:

  1. gedeckte Fahrzeuge oder geschlossene Container oder
  2. bedeckte Fahrzeuge oder bedeckte Container oder
  3. offene Fahrzeuge (ohne Plane) oder offene Container ohne Plane

7.2.2 Versandstücke mit Verpackungen aus nässeempfindlichen Werkstoffen müssen in gedeckte oder bedeckte Fahrzeuge oder in geschlossene oder bedeckte Container verladen werden.

Autor*in: WEKA Redaktion

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