14.06.2017

Rückkehrrecht in Vollzeitarbeit ist gescheitert

Das politisch geplante Rückkehrrecht von Arbeitnehmern aus Teilzeit- in Vollzeitarbeit ist gescheitert. Nach der Koalitionsvereinbarung sollte Beschäftigten ermöglicht werden, zeitlich begrenzt Teilzeitarbeit leisten und wieder in Vollzeitarbeit zurückkehren zu können. Nun hat wegen Unklarheit über den Geltungsbereich des Vorhabens das Kanzleramt mitgeteilt, es sei nicht mehr vorgesehen, dass das Kabinett sich mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befasst.

Rückkehrrecht in Vollzeitarbeit ist gescheitert

Betriebsgröße nicht festgelegt

Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollten Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können. Dies sollte für Betriebe und Dienststellen ab 15 Beschäftigte vorgesehen sein. Aus der Union ist aber die Forderung gekommen, die Schwelle bei 200 Beschäftigten festzulegen. Im Koalitionsvertrag war das Rückkehrrecht vereinbart worden. Aber welche Betriebsgröße maßgebend sein sollte, hatte man nicht festgelegt.

Kein Rückkehrrecht in Vollzeitarbeit

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst besteht schon eine in diese Richtung gehende Regelung. Demnach werden Beschäftigte in nicht befristeter Teilzeitarbeit, die vorher vollbeschäftigt waren, bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der dienstlichen oder betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Aber ein Anspruch auf Arbeitszeitänderung besteht nur beim Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung, nicht aber auf Rückkehr in den Fulltime-Job.

Wer trägt die Schuld?

Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) warf der Bundeskanzlerin Merkel (CDU) vor, sie verhindere „damit das Gesetz, das für Hunderttausende Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle bereitet hätte“. Gescheitert sei das Vorhaben auf Druck der Arbeitgeber. Nahles sprach von einem „klaren Bruch des Koalitionsvertrages“. Bei einer Geltung des Gesetzes erst ab einer Mitarbeiterzahl von 200 wären laut Nahles „mehr als drei Millionen Teilzeitbeschäftigte vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen“ worden. Die Ministerin fügte hinzu: „Ein Gesetz, das nur für knapp die Hälfte der potenziellen Nutznießer überhaupt gilt, ist ein reines Placebo. Das mache ich nicht mit.“

Nach Zeitungsmeldungen wies Kanzleramtsminister Altmaier (CDU) die Schuld am Scheitern Bundesministerin Nahles (SPD) zu. Denn ob für dieses wichtige und schwierige Thema noch rechtzeitig eine Lösung gefunden werden könne, hänge auch vom Annäherungswillen der Arbeitgeber und Gewerkschaften ab, damit ein einigungsfähiger Entwurf vorgelegt werden könne.

Millionen wollen länger arbeiten

In unserem Newsletter Anfang März machten wir unter der Überschrift „Millionen wollen länger arbeiten“ darauf aufmerksam, dass den meisten Erwerbstätigen in Deutschland ihre Arbeitszeit zwar passe, doch knapp jeder 15. deutlich mehr arbeiten wolle. Vor allem Teilzeitbeschäftigte waren im Jahr 2015 mit ihrer Wochenarbeitszeit nicht zufrieden, wie aus einer veröffentlichten Auswertung des Statistischen Bundesamtes hervorging.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)