Modernisierung der Arbeitsverwaltung durch Digitalisierung und Bürokratieabbau
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet werden. Durch Digitalisierung und Entbürokratisierung wird die Arbeitsverwaltung weiter modernisiert und arbeitsmarktpolitische Instrumente werden geschärft und neu geschaffen.
Zuletzt aktualisiert am: 19. August 2026

Nahtloser Übergang verhindere Arbeitslosigkeit
Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, komme es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden, bekräftigt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas. Ein nahtloser Übergang verhindere Arbeitslosigkeit und fördere Wirtschaftswachstum. Mit der Job-to-Job-Erprobung würden die Arbeitsmarktdrehscheiben gestärkt und Brücken in zukunftsfeste Arbeit gebaut. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Betriebe in der Krise seien, könnten bei neuen Arbeitgebern probemäßig arbeiten, sich kennenlernen und so Hürden für den unkomplizierten Wechsel abbauen. Das sei aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigten, wie Bas meint.
Digital und unbürokratisch für mehr Effizienz
Ein weiterer Schritt in die Richtung ist, dass Arbeitsagenturen besser digital erreichbar sein sollen, auch per Videotelefonie. Dafür wird es ein breiteres Terminangebot geben, insbesondere auch für Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Bei der digitalen Antragsstellung soll „Digital First“ zum Regelfall werden. Anträge auf Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig elektronisch gestellt werden. Aber auch für diejenigen, die die digitalen Wege nicht nutzen können, bleiben die herkömmlichen Wege offen. Zusätzlich wird die elektronische Arbeitslosmeldung vereinfacht und das Erreichbarkeitsrecht modernisiert. Mit dem Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt, wird ein stärker kooperationsorientierter und unbürokratischer Ansatz in der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitsuchenden verfolgt, ohne dabei auf gesetzliche Mitwirkungspflichten zu verzichten.
Auch die Regelungen des Kurzarbeitergeldes werden vereinfacht. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren beim Kurzarbeitergeld geschaffen. All diese Maßnahmen sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft entlasten.
Mit dem neuen Instrument der Job-to-Job-Erprobung setzt die Regierung eine zentrale Forderung aus der Praxis um. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch auszuprobieren, ohne dort sofort ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen und ohne das bestehende zu verlieren. So verbessern sich die Chancen auf einen direkten Wechsel von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber, ohne dass Arbeitslosigkeit überhaupt entsteht.
Wechsel von Beschäftigten in andere Betriebe
Heutzutage machen Veränderungen in Betrieben den Wechsel von Beschäftigten in andere Betriebe oder Branchen häufiger notwendig als in der Vergangenheit. Entscheidend für alle Beteiligten ist, diese Umbrüche für eine zukunftsfähige Wirtschaft zu begleiten, Beschäftigung zu sichern und neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Ist eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht vollumfänglich möglich, wird bei einem Job-to-Job-Prozess ein unmittelbarer Übergang von Arbeit in Arbeit angestrebt. Dieser Job-to-Job-Prozess bezeichnet den gesamten Zyklus bei Arbeitgeberwechseln ohne zwischenzeitlich eintretende Arbeitslosigkeit. Zur Unterstützung des Prozesses gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, sogenannte regionale Arbeitsmarktdrehscheiben einzurichten. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe können Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein. Ziel der Drehscheibe ist die Vermittlung von Arbeitskräften von einem Unternehmen mit Arbeitskräfteüberhang zu einem Unternehmen, das Arbeitskräfte sucht. Dabei soll eine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit vermieden und eine gezielte Nach-Qualifizierung entlang der Anforderungen der neuen Stelle angeboten werden.