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Auch neu gewählte Mitglieder müssen sich an die Abläufe halten

Gerade für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist es wichtig, die gesetzlich vorgesehenen Abläufe der Betriebsratsarbeit wenigstens in Grundzügen zu kennen. Nur wenn ihnen die wichtigsten Schritte geläufig sind, können sie richtig handeln und Fehler vermeiden.

Beschäftigte, die gerade zum ersten Mal ins Gremium gewählt wurden, sind oft besonders motiviert. Für erfahrene Kollegen im Betriebsrat kann dieser Enthusiasmus eine schwierige Aufgabe bedeuten: Natürlich tut der frische Wind gut und die „Neuen“ sollen in ihrer Motivation nicht gebremst werden. Doch auf der anderen Seite müssen neu gewählte Mitglieder lernen, sich an vorgegebene Abläufe zu halten.

Experten-Tipp

Einzelne Betriebsratsmitglieder hören zu, versprechen nichts und bringen alles ins Gremium.

 

Praxisbeispiel: Nicht zu viel versprechen ohne wirksamen Beschluss

Im Betriebsrat eines Produktionsunternehmens gibt es nach der Wahl gleich einige Mitglieder, die neu im Gremium sind. Eines davon ist Marc Schmidt. Als er einige Wochen nach der Wahl morgens vom Parkplatz zu seinem Büro gehen will, spricht ihn Elena Buric an: „Du, Marc, Du bist doch jetzt im Betriebsrat. Wir brauchen endlich eine Lösung für unsere Pausen. Zu denen kommen wir oft gar nicht. Kannst Du da nicht mit dem Teamleiter sprechen und dafür sorgen, dass das klappt?“ Marc Schmidt kennt das Problem und möchte für die Kollegen schnell Abhilfe schaffen: „Ja, klar, ich spreche nachher mal mit ihm und mache klar, dass das so nicht geht“, verspricht er Elena Buric. Marc Schmidt erzählt der langjährigen Betriebsratsvorsitzenden Ewa Svoboda im Laufe des Tages von seiner Begegnung. Sie sagt: „Marc, es ist schön, dass Du sehr motiviert bist. Aber das solltest Du beim nächsten Mal anders lösen.“ „Wieso das denn, Ewa?“

 

Rechtswirksames Handeln setzt bestimmte Abläufe voraus

Ewa Svoboda beginnt zu erklären: „Der Betriebsrat kann nur als gesamtes Gremium handeln – und für dieses Handeln sind ganz bestimmte Abläufe vorgesehen. Daran müssen wir uns halten, wenn wir rechtswirksam arbeiten wollen. Es ist daher erst einmal wichtig, dass Du alle wichtigen Themen mit ins Gremium nimmst. Nur dieses kann in Form von Beschlüssen verbindlich entscheiden. Alleingänge in Form von Zusagen an Beschäftigte oder den Arbeitgeber, ohne dass wir in der Sitzung darüber einen Beschluss gefasst haben, solltest Du unbedingt vermeiden.“

„Abgepasst“ von den Kollegen: So reagieren neu gewählte Betriebsratsmitglieder richtig

Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Daher ist es richtig und wichtig, stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Kollegen zu haben. Doch dann dürfen einzelne Mitglieder nicht sofort Zusagen geben, sondern dem Arbeitnehmer für die Anregung danken. Danach sagen Sie, dass Sie das Problem bei einer der nächsten Sitzungen des Betriebsrats zur Sprache bringen und dem Arbeitnehmer anschließend Rückmeldung geben. Wichtig: Diese Rückmeldung muss auch unbedingt passieren – sonst können Beschäftigte das Vertrauen in den Betriebsrat verlieren. Warum ist es wichtig, dass sich alle Mitglieder an die vorgeschriebenen Abläufe der Betriebsratsarbeit halten? Darin liegt keine Schikane, sondern das bringt klare Vorteile für alle mit sich:

  • Die Abläufe bringen Klarheit und Verlässlichkeit in die Arbeit des Gremiums.
  • Durch das Befolgen der einzelnen Schritte wird chaotisches oder ungeplantes Handeln verhindert. Das macht die Gremiumsarbeit deutlich effizienter. Dieser Punkt ist gerade bei nicht dauerhaft freigestellten Betriebsratsmitgliedern sehr bedeutsam.
  • Nur der Betriebsrat, der die Abläufe einhält, kann rechtswirksam agieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Betriebsrat muss sich an gesetzlich geregelte Abläufe halten, wenn er rechtswirksam handeln möchte (z. B. Beschlussfassung in der Sitzung).
  • Das einzelne Mitglied sollte stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Belegschaft haben, aber keine Zusagen im Alleingang machen. Stattdessen sollte es alle Themen ins Gremium tragen. Dort werden sie diskutiert und ggf. wird dazu ein Beschluss gefasst, wie der Betriebsrat in der Sache aktiv wird.

 

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)