21.06.2017

Arbeitsbedingungen im Pflegedienst müssen verbessert werden

Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags von Fachleuten in ihren Stellungnahmen deutlich. Die professionelle Pflege müsse personell gestärkt werden. In einer weiteren Anhörung wurde das Anliegen unterstützt, in der Krankenhauspflege Personaluntergrenzen einführen zu wollen.

Arbeitsbedingungen im Pflegedienst müssen verbessert werden

Aktueller Stand und seine Folgen

Die Experten wiesen darauf hin, dass es durch den Personalmangel zu einer Arbeitsverdichtung komme. Die Folgen seien Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen sogar die Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten. In der parlamentarischen Anhörung wurde insbesondere auf die Arbeitsbedingungen und die Personaluntergrenzen hingewiesen.

Arbeitsbedingungen im Pflegedienst

  • Zur Verbesserung der Lage müssten langjährige Fehlentwicklungen korrigiert werden. In den Jahren 1991 bis 2015 sei in den Kliniken das Pflegepersonal abgebaut worden, während das ärztliche Personal gleichzeitig um 62 Prozent aufgestockt worden sei.
  • Die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Krankenhäusern seien seit 2005 um 80 Prozent gestiegen, für das Pflegepersonal hingegen nur um rund 25 Prozent. 2013 seien erstmals die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Kliniken höher ausgefallen als die für das gesamte Pflegepersonal.
  • In den Kliniken werde beim Pflegepersonal gespart, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkämen.
  • Bundeseinheitliche Personalschlüssel sollten eingeführt werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser müssten im Sinne der Patienten und Pflegebedürftigen sofort wirksame Initiativen ergriffen werden. Speziell für Demenzkranke gälten Kliniken bereits als „gefährliche Orte“. Oft werde die Demenz dort gar nicht erkannt oder nur unzureichend berücksichtigt.
  • Bis Mitte 2020 soll ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werden. Was die Krankenhäuser betreffe, seien „undifferenzierte übergreifende gesetzliche Personalvorgaben“ für alle Bereiche abzulehnen. In „qualitätskritischen Bereichen“ sollten Mindestanforderungen an die Personalausstattung gestellt werden.
  • Eine Lösung erst nach 2020 sei eine zu lange Übergangszeit angesichts der schwierigen Personallage in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der daraus resultierenden Gefährdung der Pflegequalität. Es sollten „schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen auch für die Langzeitpflege umgesetzt werden“. Zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege gehöre zwingend neben verbesserten Arbeitsbedingungen durch mehr Personal auch eine „Vergütungskomponente“.

Personaluntergrenzen

Die Krankenhauspflege soll in sensiblen Bereichen mit Personaluntergrenzen gezielt gestärkt werden. In sogenannten pflegesensitiven Bereichen sollen sie verbindlich festgelegt werden. Hierbei werden Intensivstationen sowie die Besetzung des Nachtdienstes einbezogen. Die konkreten Regelungen, die auf Empfehlungen einer Expertenkommission zurückgehen, sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Um die Pflege nicht in anderen Bereichen zu schwächen, sollen sogenannte Substitutionseffekte vermieden werden. Geplant sind auch Sanktionen für den Fall, dass ein Krankenhaus die Personaluntergrenzen nicht einhält. Wie sich die Personaluntergrenzen in der Pflege auswirken, soll bis Ende des Jahres 2022 wissenschaftlich überprüft werden.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)