21.07.2020

Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB)

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind Dokumente, die sicherheitsrelevante Informationen über Arbeitsstoffe, Gefährdungen bei Tätigkeiten damit und geeignete Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt enthalten.

Gefahrstoffe

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt basiert, so wie alle Sicherheitsdatenblätter, auf der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH). Es ist vorgeschrieben beim Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe ab 10 Tonnen pro Jahr.

Was ist das erweiterte Sicherheitsdatenblatt?

Das Sicherheitsdatenblatt (Material Safety Data Sheets, MSDS) wird unter REACH und in der Gefahrstoffverordnung als Kommunikationsmittel eingesetzt, um Informationen zum Gesundheits- und Umweltschutz bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen entlang der Lieferkette weiterzugeben.

Ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB, extended MSDS) enthält zusätzlich zu den Inhalten nach Artikel 31 der REACH-Verordnung einen Anhang mit Expositionsszenarien zum gesamten Lebenszyklus des Stoffs. Dabei werden alle Expositionswege bei allen bekannten Verwendungen des Stoffs berücksichtigt und Maßnahmen zum Risikomanagement dokumentiert.

Die Informationen zum eSDB stammen aus der Stoffsicherheitsbeurteilung, die im Rahmen der Registrierung nach REACH für alle gefährlichen Stoffe durchgeführt werden muss, die in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr produziert oder importiert werden. Diese Regelung führt dazu, dass der Umfang eines typischen Sicherheitsdatenblatts drastisch zugenommen hat. Erweiterte Sicherheitsdatenblätter mit mehreren Hundert Seiten sind keine Seltenheit.

Inhalt des erweiterten Sicherheitsdatenblatts

Artikel 31 Abs. 6 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH):
„Das Sicherheitsdatenblatt muss datiert sein und folgende Rubriken enthalten:

  1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und Firmenbezeichnung;
  2. mögliche Gefahren;
  3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen;
  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen;
  5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung;
  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung;
  7. Handhabung und Lagerung;
  8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung;
  9. physikalische und chemische Eigenschaften;
  10. Stabilität und Reaktivität;
  11. toxikologische Angaben;
  12. Umweltbezogene Angaben;
  13. Hinweise zur Entsorgung;
  14. Angaben zum Transport;
  15. Rechtsvorschriften;
  16. sonstige Angaben.“

Für die Expositionsszenarien des erweiterten Sicherheitsdatenblatts gibt es bisher keine festgelegte Gliederung. Es existieren jedoch Empfehlungen dazu (Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur ECHA).

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Autor*in: Ulrich Welzbacher