08.06.2016

Unternehmen dokumentieren Bargeschäfte prüfungssicher

Kassenbuch steht im Fokus von Betriebsprüfungen. Bares ist Wahres. Und ein ordnungsgemäßes Kassenbuch sollte nichts Rares sein. Das liegt schon im ureigenen Interesse von Unternehmen selbst. Zum Beispiel, wenn vornehmlich Bargeschäfte zum Betriebsalltag gehören. Aber noch jemand kann sonst ziemlich unangenehm werden – das Finanzamt.

Bar-Kasse

Im Visier des Finanzamtes: das Kassenbuch

Die Finanzverwaltung prüft verstärkt. Im Fadenkreuz der Fahnder: die Kassenbücher von Unternehmen. Darüber berichtet „SteuerSparbrief AKTUELL“ in seiner neueste Ausgabe (8/2016 Juni Bargeschäfte). Vor allem Unternehmen aus bargeldintensiven Branchen haben die Ermittler im Visier. Es geht um die Frage, wird die Kasse ordnungsgemäß geführt.

Steuerausfallrisiko durch Kassenmanipulationen

Grund für die intensive Prüfung nach Erkenntnissen des Newsletters für Selbständige und Unternehmer: das Steuerausfallrisiko durch Kassenmanipulationen. Es habe mittlerweile enorme Ausmaße angenommen. Insbesondere Handel und Gastronomie seien betroffen.

Unternehmer reagieren oft zu spät

Das Prekäre: viele Unternehmer reagierten zu spät. Sie unterschätzten die tatsächliche Bedeutung einer ordnungsgemäßen Kassenführung. Das böse Erwachen komme dann erst bei einer Betriebsprüfung. Doch zumeist ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen. Der Prüfer zieht die Ordnungsmäßigkeit der Kasse in Zweifel.

Verschärfte Anforderungen an Barverbuchung

Die stellen an die Verbuchung von Bareinnahmen und -ausgaben hohe Anforderungen. „SteuerSparbrief AKTUELL“ rät vor diesem Hintergrund: „Vor allem Unternehmungen mit umfangreichem Bargeldverkehr sollten prüfen, ob die Kassenführung den verschärften Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht wird.“

Super-Gau einer Betriebsprüfung

Der Bericht erklärt das Vorgehen der Betriebsprüfer. Demzufolge kontrollieren sie das Kassenbuch und die entsprechenden Aufzeichnungen besonders kritisch. Decken sie dabei Kassenfehlbeträge auf, können sie die gesamte Buchführung verwerfen, sozusagen der Super-Gau einer Betriebsprüfung. Denn die Folgen können schlimm sein. Sie reichen von Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen durch das Finanzamt über Nachzahlungen bei Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Gewerbesteuer bis hin zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

Kassenbuch: Wer, wozu, warum?

Um derlei Überraschungen zu vermeiden, sind Unternehmen mit der Lektüre des Berichts in „SteuerSparbrief AKTUELL“ gut beraten. Er erklärt Bedeutung und Notwendigkeiten einer ordnungsgemäßen Führung des Kassenbuches bis in kleine Details. Das beginnt mit der Feststellung, wer überhaupt ein Kassenbuch führen muss. „SteuerSparbrief AKTUELL“: „Zumindest diejenigen Einnahmen-Überschuss- Rechner, die häufig Bargeschäfte tätigen, sollten unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht ein (ordnungsgemäßes) Kassenbuch führen.

Top 11 der Kassenführung

Des Weiteren gibt der Bericht einen Überblick über die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kasse zusammen mit den elf Grundsätzen der ordnungsgemäßen Kassenführung. Er gibt eine Einschätzung, was von virtuellen Kassenbüchern zu halten ist und in welchen Fällen Betriebsprüfer gern stutzig werden. Eine Checkliste der Indizien für eine nicht ordnungsgemäß geführte Kasse sowie die einschlägige Gesetzesstelle runden den Bericht ab.

 

Empfehlung der Redaktion:

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Autor*in: Franz Höllriegel