Güterstand & Betrieb: Was Geschäftsführer wissen sollten
Zuletzt aktualisiert am: 23. Mai 2025

Ehe, Güterstand und Betriebsvermögen
Der Güterstand regelt, wem in der Ehe welches Vermögen gehört – vor, während und nach der Ehe. In Deutschland gibt es drei Güterstände:
- Zugewinngemeinschaft (gesetzlich): Gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, aber im Fall von Scheidung oder Tod erfolgt ein Zugewinnausgleich.
- Gütertrennung (vereinbart): Kein Ausgleich bei Scheidung oder Tod. Beide behalten, was ihnen gehört.
- Gütergemeinschaft (vereinbart): Alles wird gemeinsames Eigentum – dieser Güterstand ist aber heute selten.
Gerade Unternehmer sollten prüfen, ob die Zugewinngemeinschaft für sie die beste Wahl ist. Der Zugewinnausgleich kann teuer werden – etwa wenn bei einer Trennung betriebliche Wertsteigerungen ausgeglichen werden müssen. Das kann die wirtschaftliche Stabilität gefährden.
Ehevertrag: Früh planen, später sicher sein
Wer frühzeitig einen Ehevertrag abschließt, kann Risiken minimieren. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann beispielsweise das Betriebsvermögen vom Ausgleich ausschließen – ohne auf andere Vorteile des gesetzlichen Güterstands zu verzichten. In bestimmten Fällen ist auch die Gütertrennung eine sinnvolle Option.
Ein Ehevertrag sollte folgende Punkte regeln:
- Wie wird das Unternehmen bewertet?
- Wer führt den Betrieb im Trennungsfall weiter?
- Wie erfolgt der Ausgleich gegenüber dem anderen Ehegatten?
- Wird eine stille Beteiligung vereinbart?
- Soll der Betrieb im Trennungsfall verkauft werden?
Auswirkungen auf das Erbrecht
Auch beim Tod eines Ehegatten spielt der Güterstand eine wichtige Rolle für den Erbteil:
| Güterstand | 1 Kind | 2 Kinder | 3+ Kinder |
|---|---|---|---|
| Zugewinngemeinschaft | 1/2 | 1/2 | 1/2 |
| Gütertrennung | 1/2 | 1/3 | 1/4 |
| Gütergemeinschaft | 1/4 | 1/4 | 1/4 |
Wenn ein Geschäftsführer seinen Betrieb vererben will, sollte auch dieser Aspekt mitbedacht werden. Ein Testament oder Erbvertrag kann helfen, die gewünschte Nachfolge abzusichern – und unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden.
Fazit
Als Geschäftsführer lohnt es sich, den Güterstand und seine Auswirkungen auf das Unternehmen frühzeitig zu prüfen – idealerweise gemeinsam mit einem rechtlichen und steuerlichen Berater. So sichern Sie die Kontinuität Ihres Betriebs in jeder Lebenslage – ob bei Scheidung, Tod oder Nachfolgeregelung.
Tipp: Wer klare Regelungen trifft, schützt sich und das Unternehmen vor unnötigen Konflikten und finanziellen Risiken.