Gesetzentwurf zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie
Mit der Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0, Änderungsrichtlinie EU 2024/1785) in deutsches Recht kommen neue Pflichten auf die Betreiber von Industrieanlagen zu. Das Ziel: den Schutz von Umwelt und Gesundheit weiter verbessern. Um die zusätzlichen Belastungen der Unternehmen in Grenzen zu halten, werden Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert. Zudem gibt es eine Regelung, wie mit bestehenden Genehmigungen zu verfahren ist.
Zuletzt aktualisiert am: 27. Juli 2026

Die Industrieemissionsrichtlinie gilt als zentrales Instrument der Europäischen Union zur Begrenzung umweltschädlicher Emissionen. Mit der Reform wird ihr Anwendungsbereich erweitert und die Anforderungen an den Betrieb von Industrieanlagen verschärft.
Ziel ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden weiter zu senken und zugleich die Transformation hin zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Die Umsetzung in deutsches Recht betrifft vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Daneben werden jedoch wesentliche Teile des Umwelt-, Wasser-, Abfall-, Berg- und Verfahrensrechts angepasst, sodass die Umsetzung der IED 2.0 praktisch das gesamte Genehmigungs- und Überwachungssystem für größere Industrieanlagen berührt.
Umweltmanagement wird zur Betreiberpflicht
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass Betreiber von Anlagen künftig verbindliche Umweltmanagementsysteme einführen und betreiben müssen. Damit rückt die organisatorische Steuerung von Umweltbelangen stärker in den Mittelpunkt des Anlagenbetriebs.
Künftig sollen Unternehmen nicht nur Grenzwerte einhalten, sondern auch nachweisen können, wie Umweltaspekte systematisch erfasst, überwacht und verbessert werden. Um den zusätzlichen Aufwand für Unternehmen zu begrenzen, müssen nicht zwangsläufig neue Dokumentationssysteme eingeführt und neue Daten erhoben werden. Vielmehr können vorhandene Systeme genutzt werden, wenn diese belastbare und qualitätsgesicherte Daten liefern.
Mehr Gewicht für die besten verfügbaren Techniken (BVT)
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf den sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT). Diese bilden den technischen Maßstab für einen umweltgerechten Anlagenbetrieb.
Neue BVT-Schlussfolgerungen sollen künftig schneller in Genehmigungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass bereits erteilte Genehmigungen weiterhin Bestandsschutz genießen und nicht nachträglich verschärft werden.
Zwischen strengeren Vorgaben und mehr Flexibilität
Die Novelle verfolgt nicht allein das Ziel strengerer Umweltauflagen. Zugleich werden neue Möglichkeiten geschaffen, in begründeten Fällen von bestimmten Anforderungen abzuweichen. So können unter bestimmten Voraussetzungen weniger strenge Emissionsgrenzwerte oder längere Umsetzungsfristen zugelassen werden.
Der Gesetzgeber möchte auf diese Weise erleichtern, innovative Transformationsprojekte umzusetzen und dabei neue Zukunftstechnologien einzuführen.
Genehmigungsverfahren sollen schneller werden
Parallel zur Umsetzung der europäischen Vorgaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Ein wichtiges Instrument für effizientere Verfahren ist die Digitalisierung. Der Gesetzgeber setzt auf eine stärkere elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie auf die Nutzung bereits vorhandener Daten nach dem sogenannten Once-Only-Prinzip (OOP). Informationen sollen künftig möglichst nur einmal erhoben und anschließend mehrfach nutzbar gemacht werden. Für die vollständige elektronische Kommunikation ist eine Übergangsfrist bis 2028 vorgesehen.
Den vom Bundestag am 9. Juli modifizierten und verabschiedeten Text zum Gesetzentwurf finden Sie in der Bundestag-Drucksache 21/6988,