06.05.2022

Vorschlag zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 5. April 2022 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) vorgelegt.

Schornstein

Die derzeitige Industrieemissionsrichtlinie gilt für ca. 52.000 große Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe in Europa. Trotz der Vorgaben der IED emittieren diese Betriebe EU-weit

  • 40 Prozent der Treibhausgasemissionen,
  • mehr als 50 Prozent der in die Luft emittierten Schwefeloxide, Schwermetalle und anderen Schadstoffe und
  • rund 30 Prozent der Stickoxid- und Feinstaubemissionen in die Luft.

Inhalte des Änderungsvorschlags im Überblick

Der jetzt veröffentlichte Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, diese Emissionen deutlich zu reduzieren. Die Kommission hebt insbesondere folgende Änderungen hervor:

  • Strengere Vorgaben für die Genehmigung von Anlagen. Statt auf Grenzwerte der „besten verfügbaren Technik“ (BVT) zurückzugreifen, soll künftig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden müssen, ob die optimale Leistung erreicht werden kann. Außerdem soll die Regelung zur Gewährung von Ausnahmen verschärft Vorgaben zur Energieeffizienz sollen fester Bestandteil von Genehmigungen werden.
  • Als Alternative zu Genehmigungen auf der Grundlage bewährter Techniken soll die Möglichkeit bestehen, Zukunftstechniken zu testen. Das neue Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) soll die Industrie dabei unterstützen, Lösungen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung zu ermitteln. Bis 2030 bzw. 2034 müssen Betreiber zudem Transformationspläne für ihre Anlagen und Betriebe erstellen, damit das Null-Schadstoff-Ziel, das Kreislaufwirtschaftsziel und das Dekarbonisierungsziel der EU bis 2050 verwirklicht werden können.
  • Neue BVT sollen verbindliche Vorgaben für die Ressourcennutzung enthalten können. Bei den Festlegungen der BVT sollen außerdem systematisch technische und finanzielle Synergien zwischen der Dekarbonisierung und der Verringerung der Umweltverschmutzung Berücksichtigung finden.
  • Die bestehenden Vorgaben für das Umweltmanagementsystem sollen aktualisiert werden, um die Verwendung toxischer Chemikalien einzudämmen.

Anwendungsbereich erweitert

Auch der Anwendungsbereich der IED soll erweitert werden. So sollen z.B. mehr Großbetriebe mit Intensivtierhaltung als bisher unter die IED fallen. Hier plant die Europäische Kommission, dass die neuen Vorschriften schrittweise auf die größten Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe ausgedehnt werden. Dies betrifft ca. 13 Prozent der gewerblichen Nutztierhaltungsbetriebe in Europa; sie emittieren derzeit 60 Prozent der Ammoniakemissionen und 43 Prozent der Methanemissionen aus der Nutztierhaltung in der EU.

Ebenso sollen zukünftig Anlagen zur Gewinnung von Industriemineralen und ‑metallen und die großmaßstäbliche Batterieproduktion unter die IED fallen. Diese Tätigkeiten werden in der EU erheblich zunehmen, um dem ökologischen und digitalen Wandel den Weg zu ebnen, so die Einschätzung der Kommission. Die Festlegung und Anwendung von BVT sollen dazu beitragen, die Produktionsverfahren so effizient wie möglich zu gestalten und die Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Wie geht es weiter?

Mit dem Richtlinienvorschlag werden sich nun das Europäische Parlament und der Rat befassen. Wenn hier eine Einigung erreicht und die Richtlinie veröffentlicht ist, sollen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen müssen.

Autor*in: Anke Schumacher