01.03.2021

EuGH: Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen ungültig, aber in Kraft

Die EU-Grenzwerte für Industrieemissionen seien nicht ordnungsgemäß beschlossen worden, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) und gab damit einer Klage Polens statt. Die Grenzwerte bleiben trotzdem vorerst in Kraft, um den Umweltschutz nicht zu gefährden.

Rauchender Schornstein der Industrie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil den „Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen“ für nichtig erklärt (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17). Bei der Abstimmung sei es zu Verfahrensfehlern gekommen, stellte das Gericht fest.

Allerdings bleiben die im Durchführungsbeschluss getroffenen Regelungen weiterhin in Kraft, da ihre Aufhebung den Zielen eines hohen Umweltschutzniveaus und der Verbesserung der Umweltqualität zuwiderlaufen würde. Außerdem soll damit auch die Rechtssicherheit bei Genehmigungsverfahren gewährleistet werden. Die Europäische Kommission hat nun 12 Monate Zeit, einen neuen Rechtsakt zu erlassen.

Autor*in: Anke Schumacher