EU-Vereinfachungspaket („Omnibus I“) bringt spürbare Erleichterungen
Am 24.02.2026 verabschiedete der Rat das Omnibus-I-Paket. Es handelt sich dabei um eine Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Doch auch wenn die Behörden ihre Anforderungen reduzieren, muss das nicht heißen, dass der Bürokratieaufwand tatsächlich sinkt. Dafür ist erforderlich, dass Lieferanten, Kunden und Banken sowie die Akteure des Kapitalmarkts ihre Anforderungen ebenfalls senken.
Zuletzt aktualisiert am: 23. März 2026

Mit dem Omnibus-I-Paket will die EU den Bürokratieaufwand im Rahmen der Nachhaltigkeitsvorgaben reduzieren. So sollen schlankere Prozesse im Bereich der Meldevorgaben den Meldeaufwand verringern. Zudem wird der Kreis der Unternehmen, die berichtspflichtig sind, verkleinert. In diesem Zuge sollen auch sog. „Trickle-down-Effekte“ durch nachgelagerte Informationspflichten für kleinere Unternehmen verhindert werden. Schließlich werden auch die Vorschriften insgesamt vereinfacht.
Die Regelungen im Einzelnen:
Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Hier wurde zunächst der Kreis der Unternehmen, für die Berichtspflichten gelten, deutlich verkleinert. Betroffen von diesen Pflichten sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro. Zusätzlich sind bestimmte Beteiligungsgesellschaften ausgenommen.
Auch für Unternehmen aus Drittstaaten gibt es diesbezüglich Verbesserungen: So gelten die Pflichten für Unternehmen nur, wenn der Umsatz des Mutterunternehmens mehr als 450 Mio. Euro und der Umsatz der Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mehr als 200 Mio. Euro beträgt.
Omnibus I gibt den Unternehmen, die berichtspflichtig bleiben, einen Aufschub: Die Berichtspflicht wird für 2025 und 2026 ausgenommen. Wenig auffällig, aber sehr wirksam sind auch die Erleichterungen bei den Detailanforderungen: So sind branchenspezifische Standards nun freiwillig. Und kleinere Partner müssen größeren Partnern keine umfangreichen Daten mehr liefern. Eine weitere Erleichterung kann das zentrale digitale Portal sein, das die EU plant. Dort sollen alle relevanten Vorlagen und Leitlinien zu finden sein. Diese sollen die Umsetzung weiter vereinfachen.
Erleichterungen bei den unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD)
Auch die Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) werden durch Omnibus I deutlich schlanker ausfallen als bisher geplant. So müssen die Vorschriften nur noch sehr große Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und mit mehr als 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz erfüllen.
Ähnlich hohe Schwellen gelten für Unternehmen aus Drittstaaten. Für die Unternehmen, die den Sorgfaltspflichten weiterhin unterliegen, gibt es weniger umfangreiche Dokumentations- und Prüfpflichten. Die Einhaltung soll nun nicht mehr auf EU-Ebene, sondern durch nationale Behörden überwacht werden.
Erwartungen von Partnern erfüllen
Die Praxis wird zeigen, ob Omnibus I wirklich die versprochenen Entlastungen bringt. Denn auch wenn die Anforderungen der Behörden nunmehr deutlich geringer ausfallen, bleiben für die Unternehmen dennoch die Erwartungen der Partner relevant. Möglicherweise bestehen z.B. die Akteure des Kapitalmarkts, Kunden, Lieferanten und Banken weiterhin auf umfangreiche und detaillierte Berichte zur Nachhaltigkeit und verlangen Standards hinsichtlich der Transparenz. Deshalb sollten Unternehmen es nicht dabei belassen, zu prüfen, ob die neuen Schwellenwerte ihre Berichtspflichten verändern. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Partner Omnibus I folgen und ihre Anforderungen ebenfalls reduzieren.