Risikobeurteilung
Der Hersteller einer Maschine darf diese in der EU nur in Verkehr bringen, wenn er alle beim Betrieb der Maschine auftretenden Gefährdungen und Gesundheitsfolgen vorausgesehen und weitestmöglich minimiert hat. Dieses Identifizieren, Analysieren und Bewerten von Risiken ist seit Jahrzehnten Pflicht des Herstellers und Grundlage für die daraus ... mehr