11.04.2024

Was ist eine Gesamtheit von Maschinen?

Von einer Gesamtheit von Maschinen spricht man, wenn Einzelmaschinen zusammenwirken beziehungsweise so angeordnet sind, dass sie als geschlossene Einheit anzusehen sind.

Von einer Gesamtheit von Maschinen spricht man, wenn Einzelmaschinen zusammenwirken beziehungsweise so angeordnet sind, dass sie als geschlossene Einheit anzusehen sind. 

Der Begriff „Gesamtheit von Maschinen“ bezieht sich auf eine Sammlung oder eine Gruppe von Maschinen, die gemeinsam zur Erreichung eines bestimmten Zwecks oder Ziels eingesetzt werden. Diese Maschinen können entweder ähnliche Funktionen ausführen und Teil eines Produktionsprozesses sein oder unterschiedliche Funktionen haben, die jedoch zusammenarbeiten, um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Auch eine „Gesamtheit von Maschinen“, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Maschinenanlage, verkettete Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet wird, ist eine Maschine im Sinne der MRL. Eine „Gesamtheit von Maschinen“ in diesem Sinne kann z.B. eine Maschinenanlage in der Metallverarbeitung, eine Papiermaschine, eine Fertigungsstraße in der Automobilindustrie, aber auch eine Anlage in der Nahrungsmittelproduktion sein.

Besteht ein produktionstechnischer und ein sicherheitstechnischer Zusammenhang, liegt eine „Gesamtheit von Maschinen“ vor. Diese muss insgesamt die Anforderungen der MRL erfüllen. In der praktischen Anwendung des Begriffs „Gesamtheit von Maschinen“ stellt sich bei kompletten industriellen Großanlagen (z.B. Hüttenwerken, Kraftwerken oder Anlagen der chemischen Industrie) häufig die Frage, inwieweit solche Anlagen als Gesamtheit von Maschinen den Anforderungen der MRL unterliegen. Bei Anwendung der beschriebenen Entscheidungsschritte auf industrielle Großanlagen kann zwar häufig der produktionstechnische Zusammenhang bejaht werden, in der Regel aber nicht der sicherheitstechnische Zusammenhang. In diesem Fall unterliegen solche Anlagen als Gesamtheit nicht den Anforderungen der MRL.

Entscheidungsschritte bezüglich der Gesamtheit von Maschinen

Zur Bewertung, inwieweit mehrere verbundene Maschinen bzw. unvollständige Maschinen (Maschinen, die dazu bestimmt sind, in andere Maschinen eingebaut zu werden, z.B. Antriebssysteme) eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der MRL sind, sollen die nachfolgend aufgeführten Entscheidungsschritte Hilfestellung leisten.

Schritt 1: produktionstechnischer Zusammenhang

Der produktionstechnische Zusammenhang ist dadurch charakterisiert, dass die Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen als Gesamtheit angeordnet sind (wobei sie insbesondere zusammenhängend aufgestellt sind), zusammenwirken und betätigt werden, um – ausgerichtet auf ein gemeinsames Ziel (z. B. die Herstellung eines Produkts) – eine Einheit zu bilden. Ein derartiger Zusammenhang liegt vor, wenn die Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen mechanisch und/oder steuerungstechnisch miteinander verbunden sind und sie eine gemeinsame oder übergeordnete, für den Produktionsablauf erforderliche Steuerung oder gemeinsame Befehlseinrichtungen aufweisen. Die gemeinsame oder übergeordnete Steuerung ist somit wesentlich und ermöglicht erst das zielgerichtete produktionstechnische Zusammenwirken der Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen als Gesamtheit.

Schritt 2: sicherheitstechnischer Zusammenhang

Ein sicherheitstechnischer Zusammenhang ist dadurch gekennzeichnet, dass z. B. durch eine auf die Maschinenanlage abgestellte Sicherheitssteuerung oder über nicht zu dieser Steuerung gehörende Sicherheitsbauteile, wie feststehende trennende Schutzeinrichtungen, die Sicherheit der Gesamtheit gewährleistet ist.

Ist im Rahmen des produktionstechnischen Zusammenwirkens von Einzelmaschinen dagegen weder das Übertragen von Gefährdungen von einer dieser Maschinen auf die anderen Maschinen noch das Entstehen von neuen Gefährdungen an diesen anderen Maschinen möglich, ist kein sicherheitstechnischer Zusammenhang gegeben. Die so in Verbindung stehenden Maschinen können als Einzelmaschinen betrachtet werden.

Zusätzlich sind hier allerdings die Schnittstellen zwischen den Einzelmaschinen zu betrachten. Sind im Ergebnis der Risikobeurteilung auch die an den Schnittstellen auftretenden Gefährdungen als gering anzusehen und kann durch einfache technische und willensunabhängig wirkende Schutzmaßnahmen, z. B. durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen, oder durch Einbindung der Einzelmaschinen in das Sicherheitskonzept die Gefährdung beseitigt werden, können die Maschinen nach wie vor als Einzelmaschinen betrachtet werden.

Herstellerpflichten bei einer Gesamtheit von Maschinen

Eine „Gesamtheit von Maschinen“ ist eine „Maschine“ im Sinne der Maschinenrichtlinie und zeichnet sich – im Gegensatz zu einer Ansammlung z.B. von nur funktional miteinander verbundenen Einzelmaschinen – u.a. dadurch aus, dass der Hersteller für diese Gesamtheit

  • eine Gesamt-Risikobeurteilung durchführen muss, d.h. auch die Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken der Gesamtheit betrachten muss,
  • eine Anlagendokumentation erstellen muss, d.h. mehr als die unkoordinierte Ansammlung von Betriebsanleitungen diverser Einzelmaschinen,
  • nur eine EG-Konformitätserklärung für die komplette Gesamtheit ausstellen darf und
  • nur eine CE-Kennzeichen für die komplette Gesamtheit vergeben darf.

Link-Tipps zu Gesamtheit von Maschinen

 

Autor*in: WEKA Redaktion