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Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (September 2026)

Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Gericht Datum Az.
VG Gelsenkirchen 23.07.2026 16 L 3/26
Japanische Wachteln sind keine landwirtschaftlichen Nutztiere im Sinne des Gesetzes, sodass die Haltung erlaubnispflichtig ist. Werden die Wachteln gewerbsmäßig gehalten, stützt sich die Untersagung der gewerbsmäßigen Wachtelhaltung auf § 11 Abs. 5 Satz 6 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a TierSchG, da die Antragsteller ohne die erforderliche Erlaubnis eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben.
BayObLG 04.08.2026 101 AR 119/26 e
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen – hier einen Friedhof – stellt eine privatrechtliche Pflicht dar und keine Amtspflicht. Die ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für Amtshaftungsansprüche greift daher nicht. Die Verkehrssicherungspflicht der Kommune auf dem Friedhofsgelände wurde nicht durch Gesetz oder Satzung zur Amtspflicht erhoben. Mangels einer solchen hoheitlichen Qualifikation verbleibt es bei der allgemeinen Zuständigkeitsregel von § 23 Nr. 1 GVG, sodass das Amtsgericht sachlich zuständig ist.
VG Minden 20.05.2026 10 L 2250/25
Im Vollstreckungsverfahren gegen eine bestandskräftige Ordnungsverfügung ist deren Wirksamkeit, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit, zu prüfen. Einwände gegen die Rechtmäßigkeit bleiben außer Betracht.
OVG Münster 04.08.2026 7 B 336/26
Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer bestandskräftigen Grundverfügung können im Vollstreckungsverfahren nicht geltend gemacht werden. Vorgebrachte Zweifel an der Abfolge der Bescheide und der Ermessensausübung erschüttern die Begründung des Verwaltungsgerichts nicht. Auch etwaige Zustellungsmängel sind nach dem Landeszustellungsgesetz (hier: § 8 LZG NRW) geheilt.
VGH München 04.08.2026 9 N 23.1814
Die Eigentümerin eines an ein Baugebiet angrenzenden Grundstücks ist grundsätzlich antragsbefugt, da eine abwägungserhebliche Betroffenheit durch planbedingten Verkehrslärm nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Maßgeblich ist, ob die durch den Bebauungsplan ausgelöste Verkehrszunahme und die damit verbundene Lärmbelastung die Bagatellgrenze überschreiten und damit abwägungsrelevant sind. Nach der Rechtsprechung ist bei einer Zunahme von bis zu 200 Fahrzeugbewegungen pro Tag regelmäßig von einer nur geringfügigen Betroffenheit auszugehen.
VGH München 07.08.2026 22 NE 26.773
Eine Beschränkung der Öffnungszeiten personallos betriebener Kleinstsupermärkte an Sonn- und Feiertagen durch Verordnung bewegt sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 BayLadSchlG. Im Rahmen der Folgenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der Fortgeltung von § 2 LadÖffVO 2026 das Interesse des betroffenen Betreibers an einer vorläufigen Außervollzugsetzung.
VGH Mannheim 11.08.2026 3 S 729/26
Die Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb war formell und materiell baurechtswidrig und nicht genehmigungsfähig. Die langjährige Duldung begründet keinen Vertrauensschutz, wenn der Bestandsschutz durch einvernehmliche Nutzungsaufgabe entfallen ist. Eine in Absprache mit der Baurechtsbehörde erfolgte Betriebsaufgabe wirkt dinglich und bindet auch Rechtsnachfolger.
VGH München 12.08.2026 11 CS 26.1320
Ein doppeltes Recht, nach einem Verkehrsverstoß im Bußgeld- oder Strafverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, widerspricht dem Zweck von § 31a StVZO. Auch ein erst- oder einmaliger Verkehrsverstoß kann eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigen, wenn er nach seiner generellen Gefährlichkeit für die Sicherheit des Straßenverkehrs von erheblichem Gewicht ist. Ein hinreichend gewichtiger Verstoß kann in der Regel angenommen werden, wenn dieser im Fahreignungs-Bewertungssystem mit mindestens einem Punkt eingestuft ist. Bei der Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen, handelt es sich um einen Eingriff mit geringer Belastungsintensität. An den Inhalt der Begründung des Sofortvollzugs sind keine hohen Anforderungen zu stellen.
OVG Münster 14.08.2026 1 B 843/26
Hat es die Behörde versäumt, bei urlaubsbedingter Abwesenheit der zuständigen Mitarbeiterin rechtzeitig organisatorische und technische Vorkehrungen für den Zugang zum elektronischen Behördenpostfach zu treffen, und ist dadurch eine Frist abgelaufen, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 VwGO unbegründet. Arbeitsüberlastung und technische Probleme entlasten die Behörde nicht, da diese vorhersehbar und durch geeignete Organisation vermeidbar gewesen wären. Die Darlegungslast für ein fehlendes Verschulden liegt bei der Behörde.
OVG Greifswald 28.10.2025 3 M 267/24 OVG
Ein Gebietserhaltungsanspruch gegen eine Bike-and-Ride-Anlage kann nicht damit begründet werden, dass es sich um eine Nebenanlage zum außerhalb des faktischen Baugebiets belegenen Bahnhof handelt und deshalb die Voraussetzungen von § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nicht erfüllt sind. Ist eine Anlage in einem faktischen Baugebiet nach ihrer Nutzungsart bereits nach §§ 2 bis 13 BauNVO zulässig, so kommt es auf ihre Eigenschaft als Haupt- oder Nebenanlage nicht an. Stellplätze i.S. von § 12 Abs. 2 BauNVO sind nur Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern dienen, nicht aber Abstellplätze für Fahrräder.
LG Koblenz 09.02.2026 1 O 9/25
Gegenstand der Verkehrssicherungspflicht ist es, den Verkehrsraum nur von solchen Gefahren freizuhalten, die für einen sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag. Der Benutzer eines mit Natursteinpflastern versehenen Gehwegs kann schon vor dem erkennbaren Gesamteindruck der Verkehrsfläche nicht darauf vertrauen, dass dieser aus sich heraus lückenlos und eben verläuft.
VGH Mannheim 04.05.2026 13 S 2184/25
Von einer missbräuchlichen Einnahme von Medizinal-Cannabis im Sinne der Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV ist auszugehen, wenn eine eindeutige, das heißt hinreichend bestimmte und konsistente Verschreibung des Medizinal-Cannabis durch einen Arzt fehlt. Ein Eignungsmangel liegt auch vor, wenn das Medizinal-Cannabis in zu hoher Dosis eingenommen wird oder der Betroffene sich von verschiedenen Ärzten verschiedene psychoaktiv wirkende Arzneimittel verordnen lässt, ohne dass die Ärzte hierüber informiert sind.
OLG Brandenburg 04.05.2026 11 W 5/26
Eine Durchsuchung kann im Anwendungsbereich von § 46 WaffG nur dann auf eine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden, wenn die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung über die in § 46 WaffG geregelten Fälle hinausgeht. Eine fehlende persönliche Eignung nach § 6 WaffG rechtfertigt für sich allein keine Durchsuchung und Sicherstellung nach dem Polizei- bzw. Ordnungsbehördengesetz des Bundeslandes (hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 BbgPolG), wenn eine unmittelbar bevorstehende Gefahrenlage nicht konkret festgestellt ist).
VG Schwerin 19.03.2026 2 B 648/26 SN
Bereits das Anbieten bzw. Inserieren einer Ferienwohnung rechtfertigt im Sinne eines Anscheinsbeweises den Schluss auf eine entsprechende Nutzung; für einen Verstoß gegen eine Nutzungsuntersagung bedarf es nicht erst des Abschlusses eines konkreten Mietvertrags. Das Entschließungsermessen zur Festsetzung eines Zwangsgelds nach vorheriger Androhung ist vorgezeichnet, denn aufgrund des systematischen Gefüges der Vollstreckungsvorschriften in den Bundesländern (hier §§ 79 ff. MVSOG) ist es regelmäßige Folge, dass die Vollzugsbehörde das Zwangsgeld (hier nach § 88 Abs. 2 MVSOG) festsetzt, wenn die zugrunde liegende Verpflichtung nicht erfüllt wird.
KG Berlin 15.04.2026 3 ORbs 46/26
Die Verwaltungsbehörde hat im Bußgeldverfahren ihr zumutbare, sich aus der Verfahrensakte ergebende und sich regelrecht aufdrängende Ermittlungen zu dem Aufenthaltsort des Betroffenen durchzuführen, bevor sie den Weg der öffentlichen Zustellung einschlägt. Eine kurze Verjährungsfrist und/oder die in wenigen Tagen eintretende Verfolgungsverjährung hat bei der Prüfung der Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung außer Betracht zu bleiben, da der Eintritt der Verfolgungsverjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG durch eine vorläufige Einstellung des Verfahrens und anschließender Aufenthaltsermittlung verhindert werden kann.
VG Saarlouis 09.12.2024 1 K 2086/23
Eine erweiterte Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerrückstände, auch wenn diese auf Schätzbescheiden beruhen und noch nicht bestandskräftig sind, ist rechtlich zulässig ist. Maßgeblich ist, dass die Steuerschulden festgesetzt, fällig und vollziehbar sind; auf die materielle Rechtmäßigkeit oder Bestandskraft der Steuerbescheide kommt es im Gewerberecht grundsätzlich nicht an.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)