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Gefahren durch Tiere: Bremen betritt Neuland

Der Stadtstaat lässt bei den Haltern von Tieren keine Zweifel aufkommen, wer für diese verantwortlich ist (Änderung des BremPolG vom 06.03.2026).

Tierliebes Deutschland

Die Hälfte aller Haushalte unseres Landes hält Tiere. 34 Mio. Kleintiere einschließlich Hamster und Vögel bevölkern die Haushalte. Davon sind rund 15 Mio. Katzen und 11 Mio. Hunde. Diese Zahlen zeigen nicht nur, wie beliebt Tiere sind, sondern auch, welches Konfliktpotenzial sich dahinter verbirgt. Der Stadtstaat Bremen stellt sich mit der Änderung des BremPolG diesen Problemen.

Neu: Verantwortlichkeit für Tiere

Das BremPolG behandelt Tiere ordnungsrechtlich nicht mehr nur als Sachen. Konkretisiert wird dies durch eine Neufassung von § 6 BremPolG: Für die von einem Tier ausgehenden Gefahren ist die Person verantwortlich, die das Tier hält oder die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt.

Was sind die Beweggründe?

Die bisherige Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen erfasst auch Tiere. Warum hat sich die Hansestadt für diesen Weg entschieden?

  • Es wird klargestellt, dass Halter oder Führer von Tieren für Gefahren verantwortlich sind, die von diesen ausgehen. Dies ist ein neuer Aspekt der Störerhaftung und schafft Rechtssicherheit.
  • Die Anzahl von Beißvorfällen ist bundesweit sehr hoch und liegt jährlich im Bereich von drei- bis viertausend. Allein in Bremen wurden zwischen 2021 bis 2023 150 Beißvorfälle gezählt. Die Klarstellung soll ausdrücklich den Halter auf seine persönliche Verantwortlichkeit hinweisen und die Anzahl von Vorfällen reduzieren.

Ergänzende Regelungen für Hundehalter

Parallel zur Änderung des BremPolG wurde auch das BremHundeG novelliert:

  • Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Personen, die ab diesem Zeitpunkt Halter eines Hundes werden, eine Sachkundeprüfung ablegen. Sie soll insbesondere das artgerechte Halten von Hunden sicherstellen und vorbeugend Gefahren entgegenwirken.
  • Es besteht eine Versicherungspflicht mit Mindestsummen von 500.000 Euro für Personenschäden.
  • Um eine Diskriminierung bestimmter Hunderassen zu beenden, wird nach einer Übergangsphase die Liste der Hunde, die nicht gehalten werden dürfen, zunächst evaluiert und dann reduziert.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)

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