25.05.2023

Bund macht Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung

Nicht nur beim Thema Heizungen will der Bund rasch Veränderungen herbeiführen, auch im Bereich der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zeichnen sich die nächsten Vorhaben ab. Auf der Agenda stehen die Phase 4 des Projekts „i-Kfz“ (die internetbasierte Fahrzeugzulassung) sowie die digitale Baugenehmigung.

Nicht nur beim Thema Heizungen will der Bund rasch Veränderungen herbeiführen, auch im Bereich der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zeichnen sich die nächsten Vor-haben ab.

Projekt i-Kfz

Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die digitale Abwicklung von Standardzulassungen für Privatpersonen (Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) im Online-Portal der örtlichen Zulassungsstelle ermöglicht – in bestimmten Fällen auch vollautomatisiert.

Der Fahrzeughalter hat seine Identität mit dem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachzuweisen. Nach der Zulassung ist das Fahrzeug sofort nutzbar.

Stufe 4 zündet am 1. September

Nachdem Bund und Länder Hindernisse bei den nachweisbaren Vollmachts- und Vertretungsbefugnissen, die im Rahmen der Identifizierung im Portal zur Identifikation genutzt werden können, ausgeräumt haben, können im nächsten Schritt (i-Kfz Stufe 4) ab September auf der Grundlage der „Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ (i-Kfz-Verordnung) auch juristische Personen (Unternehmen, Händler und Versicherungen) Fahrzeuge digital zulassen, insbesondere in Form von Tageszulassungen.

Bauaufsicht: Kampf der Papierflut und der langen Verfahrensdauer

851 Bauaufsichtsbehörden haben jährlich rund 220.000 Bauanträge zu bearbeiten. Bisher werden die am Computer erstellten Bauunterlagen ausgedruckt, in dicken Ordnern abgeheftet und in die Ämter gefahren. Diese Praxis soll der Vergangenheit angehören – künftig werden die digitalen Bauunterlagen auf die Server der Bauaufsichtsbehörden hochgeladen und sollen danach gleichzeitig dem Bauamt, der Feuerwehr, dem Denkmalschutz sowie der Straßen- und Umweltbehörde zur Einsicht und Bearbeitung zur Verfügung stehen.

Teilautomatisierte Bearbeitung geplant

Ohne monatelanges Hin- und Herwandern der Akten zwischen den beteiligten Stellen sollen die Anträge teilautomatisiert bearbeitet werden, d.h. ein Algorithmus prüft, ob alle Unterlagen vorliegen. Abschließend wird der Bescheid mit dem elektronischen Dienstsiegel versehen und online versandt.

Pilotprojekt in Mecklenburg-Vorpommern

Der digitale Bauantrag ist Inhalt des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Auf dessen Grundlage hat Mecklenburg-Vorpommern eine Online-Lösung als Pilotprojekt erstellt und allen anderen zur Verfügung gestellt. Bis auf Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen wollen die übrigen Bundesländer die Online-Lösung aus Mecklenburg-Vorpommern übernehmen. Bayern wendet bereits seit 2021 eine eigene Lösung an, die bisher von 35 Baubehörden genutzt wird.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)