Baden-Württemberg lockert die Sperrzeit bei Gaststätten
Zuletzt aktualisiert am: 17. Dezember 2009

Neue Sperrzeiten für Gaststätten
- Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr.
- In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr.
- Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 0 Uhr.
- In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben.
- In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr.
- Die Sperrzeit endet in allen Fällen um 6 Uhr.
Diese Verordnung trat am 01.01.2010 in Kraft.
Längere Sperrzeiten möglich
Negative Auswirkungen dürften die neuen Sperrzeitregelungen in der Praxis wohl nicht haben. Wenn ja, können die Gaststättenbehörden bei Problemen auch längere Sperrzeiten anordnen.
Praxistipp
Praktische Informationen, Vorschriften, Urteile und Arbeitshilfen zum Thema „Sperrzeiten“ finden Sie in der WEKA „Gewerbeamtspraxis“. Darunter ist auch ein Muster zur Ablehnung eines Antrags auf Sperrzeitverkürzung.