10.10.2016

In der Pause auf den Friedhof

In der Schweiz versuchen Friedhofsverwaltungen, Friedhöfe für Besucher so attraktiv zu gestalten, dass sie hier ihre Freizeit verbringen. Spazierengehen, auf der Bank unter Bäumen einen kleinen Pausensnack einnehmen, wird immer beliebter. Durch die zunehmende Verbreitung von Urnengräbern entstehen immer größere Grünflächen, die Friedhöfe zu Oasen der Ruhe machen.

Gräber

Berner Friedhofsverwaltung lässt sich etwas einfallen

Damit Friedhöfe für die Lebenden interessanter werden, lässt sich die Berner Friedhofsverwaltung einiges einfallen.  Die parkähnlichen Friedhofslandschaften sollen zum Verweilen einladen. Der Berner Bremgartenfriedhof ist ein Ort der Toten, der Lebenden, der Tiere und Pflanzen. Da in Bern 90 % aller Verstorbenen im Krematorium verbrannt werden und Angehörige die Urne ihrer Lieben mit nach Hause nehmen dürfen, gibt es auf dem Friedhof große Freiflächen. Der Gottesacker wird zum Garten für alle. Füchse graben sich unter einem Baum ihre neue Behausung. Der Besucher, der das Grün und den Erholungswert schätzt, kann Eidechsen und Blindschleichen, aber auch Gartenrotschwanz-Paare beobachten.

Eine Schafherde grast die Rasenflächen ab:  modernes „Urban Sheeping“. Festgeschraubte Bänke? Fehlanzeige. Die bereitgestellten Stühle kann jeder dahin stellen, wo er möchte.

Was nicht erlaubt ist

Ganz ohne Regeln kommt der Berner Friedhof nicht aus. Zwar verspeisen manche erholungssuchende Arbeitnehmer ihr Lunchpaket auf dem Friedhof, was durchaus gerne gesehen wird, aber

  • Picknicken auf den Rasenflächen
  • Sonnenbaden
  • Roller fahren
  • Ball spielen

sind untersagt, denn auch die Schweizer Friedhöfe dienen zuallererst der Totenruhe. Selbst wenn die Grünanlagen einer breiten Öffentlichkeit zur Naherholung geöffnet werden, sind  die historischen Anlagen mit ihrem großen Baumbestand, ihren Alleen, Blumenbepflanzungen, Wiesen und Sitzgelegenheiten doch vor allem der Einkehr der Trauernden gewidmet.

Wichtige Details zum Thema „Friedhof und Bestattung“ mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen und Hinweisen zur Rechtsprechung finden Sie im Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)