10.04.2022

Multilaterale Vereinbarungen

Gefahrstoffe

Multilaterale Vereinbarungen werden zwischen den Vertragsparteien geschlossen, um Abweichungen vom ADR/RID zuzulassen oder um bereits beschlossene Änderungen vor dem Inkraftsetzungstermin des ADR/RID wirksam werden zu lassen. Grundlage für die Multilateralen Vereinbarungen ist Kapitel 1.5 ADR/RID.

Ausnahmen im internationalen Straßentransport und Eisenbahntransport

Die ADR/RID-Ausnahmevereinbarungen stellen in der Regel Erleichterungen für den Transport gefährlicher Güter dar. Mit diesen Vereinbarungen wird unter anderem das Ziel verfolgt, technische und industrielle Entwicklungen möglichst schnell umzusetzen. Sie werden auch als Instrument zur vorzeitigen Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften genutzt.

ADR/RID-Vereinbarungen werden zwischen ADR/RID-Vertragsstaaten geschlossen, die Abweichungen vom ADR/RID zulassen, oder um bereits beschlossene Änderungen vor dem Inkraftsetzungstermin des ADR/RID wirksam werden zu lassen. Mindestens zwei Staaten müssen eine Vereinbarung gegengezeichnet haben, damit sie in Kraft treten kann. In Deutschland ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für den Abschluss von ADR/RID-Vereinbarungen zuständig.

ADR/RID-Vereinbarungen sind in der Regel nur befristet gültig. Staaten, die eine ADR/RID-Ausnahme gezeichnet haben, können diese jederzeit widerrufen. Sofern bei der Durchführung eines Transports von einer Vereinbarung Gebrauch gemacht wird, ist in vielen Fällen ein zusätzlicher Eintrag im Beförderungspapier erforderlich.

 

Autor*in: WEKA Redaktion

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