10.03.2022

Gefahrgutklasse 2 – Gase

Gefahrstoffe

Gase sind gemäß ADR Stoffe, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) haben oder bei 20 °C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind. (siehe Unterabschnitt 2.2.2.1 ADR)

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Abschnitt 2.2.2 ADR Klasse 2: Gase

Unterteilung der Stoffe und Gegenstände der Gefahrgutklasse 2

  1. Verdichtetes Gas: ein Gas, das im für die Beförderung unter Druck verpackten Zustand bei -50 °C vollständig gasförmig ist. Diese Kategorie schließt alle Gase ein, die eine kritische Temperatur von höchstens -50 °C haben.
  2. Verflüssigtes Gas: ein Gas, das im für die Beförderung unter Druck verpackten Zustand bei Temperaturen über -50 °C teilweise flüssig ist. Es wird unterschieden zwischenunter hohem Druck verflüssigtes Gas: ein Gas, das eine kritische Temperatur über -50 °C bis höchstens +65 °C hatunter geringem Druck verflüssigtes Gas: ein Gas, das eine kritische Temperatur über +65 °C hat
  3. Tiefgekühlt verflüssigtes Gas: ein Gas, das im für die Beförderung verpackten Zustand wegen seiner niedrigen Temperatur teilweise flüssig ist
  4. Gelöstes Gas: ein Gas, das im für die Beförderung unter Druck verpackten Zustand in einem Lösungsmittel in flüssiger Phase gelöst ist
  5. Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen)
  6. andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten
  7. nicht unter Druck stehende Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben)
  8. Chemikalien unter Druck: flüssige, pastöse oder pulverförmige Stoffe, die mit einem Treibmittel unter Druck gesetzt werden, das der Begriffsbestimmung für verdichtetes oder verflüssigtes Gas entspricht, und Gemische dieser Stoffe
  9. Adsorbiertes Gas: Ein Gas, das im für die Beförderung verpackten Zustand an einem festen porösen Werkstoff adsorbiert ist, was zu einem Gefäßinnendruck bei 20 °C von weniger als 101,3 kPa und bei 50 °C von weniger als 300 kPa führt.

Die Stoffe und Gegenstände (ausgenommen Druckgaspackungen und Chemikalien unter Druck) der Gefahrgutklasse 2 werden ihren gefährlichen Eigenschaften entsprechend einer der folgenden Gruppen zugeordnet:

  • A erstickend
  • O oxidierend
  • F entzündbar
  • T giftig
  • TF giftig, entzündbar
  • TC giftig, ätzend
  • TO giftig, oxidierend
  • TFC giftig, entzündbar, ätzend
  • TOC giftig, oxidierend, ätzend
Autor*in: WEKA Redaktion

Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „Gefahrgut kompakt“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.

Zum Produkt "Gefahrgut kompakt"