Erleichterungen bei Batterie-Transporten gelten weiter
Zuletzt aktualisiert am: 13. Januar 2026

Die Kunststofffässer müssen einer Bauart entsprechen. Für einige dieser Fässer wird die Bauartprüfung mit einem Füllgut durchgeführt, dessen physikalischen Eigenschaften nicht den Vorgaben von Abs. 6.1.5.2.1 ADR/RID entsprechen. Mit einer Duldungsregelung hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) dargelegt, dass kein öffentliches Interesse daran besteht, Verstöße, die sich daraus ergeben, als Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Eine bereits bestehende Duldungsregelung lief zum 31. Dezember 2025 aus. In Abstimmung mit den zuständigen Ressorts der Länder gilt die neue Duldung bis 31. Dezember 2027. Veröffentlicht wurde sie im VkBl. 2025 S. 678.