03.11.2022

Lithiumbatterien: Anträge für SV 376 online

Kriterien zur Bewertung beschädigter Lithiumbatterien sind in der Sondervorschrift (SV) 376 festgehalten. Den „Antrag auf Erteilung einer Festlegung nach SV 376 ADR zum Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien“ können Sie jetzt in der aktuellen Fassung auf der Webseite der Bundesanstalt für Materialforschung herunterladen.

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Das ADR 2021 formulierte in der SV 376 Kriterien, mit denen die Gefahren für Altbatterien besser eingeschätzt werden können. Das ist wichtig, weil für einen sicheren Transport von Lithiumbatterien nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch ihr Zustand entscheidend ist.

Es ist ein Unterschied, ob eine Lithiumbatterie lediglich zum Recycling transportiert wird, weil sie nicht mehr ladefähig ist, oder ob sie defekt bzw. „kritisch defekt“ ist. Davon hängt es ab, welche Verpackungsanweisung berücksichtigt werden muss.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat auf ihrer Website jetzt eine aktuelle Fassung für den „Antrag auf Erteilung einer Festlegung nach Sondervorschrift (SV) 376 ADR zum Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien“ im Word-Format veröffentlicht.

Eine BAM-Gefahrgutregel zu den „Verfahren der Festlegung von Anforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien (GGR 024) sowie eine „Liste der Verpackungen für defekte Lithiumbatterien, die gefährlich reagieren können“ sind derzeit noch in Arbeit.

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Autor*in: Uta Fuchs