01.09.2020

Beachten Sie diese 5 Hinweise für sichere Lithium-Ionen-Akkus

Aus unserer Gesellschaft kaum mehr wegzudenken – und potenziell brandgefährlich: Bei Lithium-Ionen-Akkus ist wegen des hohen Gefahrenpotenzials der bewusste und sorgsame Umgang entscheidend. Mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung kann zu inneren und äußeren Kurzschlüssen führen, giftiger Nebel kann austreten oder der Akku explodiert sogar. Beachten Sie deshalb unbedingt die folgenden 5 Hinweise:

Lithiumbatterie

1. Lithium-Ionen-Akkus richtig laden

Lithium-Ionen-Akkus dürfen Sie nur an Ladegeräte anschließen, die vom Hersteller zugelassen sind – und das idealerweise auch nur unter Aufsicht. Die Akkus selbst dürfen vor dem Ladevorgang nicht zu heiß oder kalt sein, Raumtemperatur wäre am geeignetsten. Insbesondere, wenn Sie im Winter draußen waren, sollten Sie Lithium-Ionen-Akkus zunächst in geheizte Räume bringen, um sie dort erst nach angemessener Aufwärmzeit zu laden.

2. Lagerung: Nicht zu warm und nicht zu sorglos

Wenn – wie beispielsweise in allen Sammelbehältern – die Gefahr von Kurzschlüssen besteht, müssen die Akku-Pole mit Klebeband oder Ähnlichem abgeklebt werden. Achten Sie auch unbedingt darauf, dass die Lithium-Ionen-Akkus keiner direkten Sonneneinstrahlung oder einer anderen Wärmequelle unmittelbar und für einen langen Zeitraum ausgesetzt sind. Falls keine Löschanlage vorhanden ist, bedarf es außerdem einer baulichen oder räumlichen Trennung von mindestens 2,5 m zu anderen brennbaren Materialien.

3. Wenn Lithium-Ionen-Akkus defekt sind

Defekte Akkus müssen Sie an speziellen Lagerorten, die frei von Brandlasten sind, sammeln. Berücksichtigen Sie dabei die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Die Akkus sollten dann so schnell wie möglich zu einer Sammelstelle gebracht werden.

Defekte Lithium-Ionen-Akkus dürfen Sie nur in zugelassenen Behältern mit Druckentlastungsöffnung transportieren. Sie unterliegen dem Gefahrgutrecht, das Bestimmungen speziell für den Transport von defekten Lithium-Ionen-Akkus enthält.

4. Zusätzliche Brandschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen

Arbeiten Mitarbeiter an oder mit einer größeren Menge von Lithium-Ionen-Akkus, gilt dieser Arbeitsbereich nach ASR A2.2 als Arbeitsstätte mit erhöhter Brandgefährdung. Entsprechend wichtig sind dann zusätzliche Brandschutzmaßnahmen. Je nach Gefährdungsbeurteilung können diese in der Installation einer Brandmelde- oder Brandbekämpfungsanlage (Sprinkleranlage) bestehen.

5. Was im Notfall zu tun ist

In jedem Fall muss Ihr Unternehmen vorab organisatorische Notfallmaßnahmen festlegen und in der Gefährdungsbeurteilung oder in der Brandschutzordnung dokumentieren.

Ein Beispiel: Entwickeln sich Hitze und Rauch, werden Lithium-Ionen-Akkus ins Freie gebracht, wobei natürlich der Personenschutz durch PSA höchste Priorität genießt. Möglich ist auch der Einsatz von Havarieboxen, die Akkus in gefährlichem Zustand aufnehmen und isolieren.

Zu den organisatorischen Notfallmaßnahmen zählt ferner, den genauen Ablauf festzulegen, wie interne und externe Hilfe (Feuerwehr, Rettungsdienst) herbeizurufen ist. Beschäftigte müssen darüber natürlich ebenfalls Bescheid wissen.

Für den Fall eines Brandes von Lithium-Ionen-Akkus sollten Sie sich unbedingt von Sachverständigen oder Experten der Feuerwehr beraten lassen. Wichtig ist vor allem, dass die richtigen Löschmittel eingesetzt werden. Kleinere Akku-Einheiten lassen sich durch Wasser kühlen; allerdings ist Lithium sehr reaktionsfreudig, weshalb manche Experten vom Wassereinsatz abraten und z.B. Löschgranulate empfehlen.

Autor*in: Markus Horn